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Schwitzender hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Leser!

Meine seit 1. November 2009 bezogene Wohnung, ist ein zweiräumiger Altbau in Berlin.
Abgesehen davon, dass ein Schlüssel zu einem der Räume fehlt und ich mir selbst ein neues Schloss gekauft habe.
Und auch abgesehen von der fast kaum existierenden Schallisolation, Kneipen- und Nachbarlärm und diverser Kleinigkeiten, die eine alte Wohnung eben mit sich bringt, gibt es eine nette kleine Sonderhaftigkeit, die den Alltag doch spürbarer beeinflusst...

Es geht um die Heizung bzw. die Heizungsrohre.
diese Rohre verlaufen knapp über den Scheuerleisten und etwa 6cm über dem Boden durch die gesamte Wohnung und an fast jeder Wand entlang.
Ich sehe darüber hinweg, dass man Schränke und alle anderen Möbel, nicht bis an die Wand geschoben bekommt - da Brandgefahr -, aber das Raumklima ist doch deutlich beeinflusst.
Da diese Rohre Durchflussrohre sind und zu den anderen Nachbarn das 70° heiße Wasser transportieren, sind die Rohre nicht nur knallheiß, sondern geben so viel Wärme ab, dass ich selbst jetzt - im kalten Winter - nicht heizen muss bzw. kann.
Die konstante Temperatur von 22° - trotz kalter Heizkörper - mag dem einen vielleicht gefallen, aber eine nicht regulierbare Wärme stört mich massiv.
Schön ist, man spart Heizkosten, ok, aber nur über Fenster die Raumwärme zu steuern, ist nervenaufreibend...

Meine Fragen sind:
Kann ich wenigstens Mietminderung beantragen, auch wenn das Problem nicht gelöst wird?
Und könnte ich die anderen Störfaktoren plus Raumwärmeproblem als "Mängel-Collage" zur Mietminderung nutzen oder wäre es sinnfrei?

Vielen Dank für euer Engagement!

Grüße
Schwitzender

9 Kommentare zu „Nicht regulierbare Wärme - Mietminderung?”

edy Experte! 14.01.2010 16:01

Hallo Schwitzender,
Wenn die Rohre isoliert wären,würde es besser aussehen.
Wenn du Heizkosten sparen kannst,dann
isoliere die Rohre soweit,bis eine aktzept-
tale Temperatur ensteht.
Im Baumarkt nachfragen nach Isolierband
für Heizungsrohre, muss nicht teuer sein.
Ansonsten soll der VM eine Isolierung ver-
anlassen ( Frist setzen).

Mietminderung ohne eine Lösung des
Problemes würde dich auch nicht weiter
bringen.

lg
edy





lg
edy

Berthelstal Experte! 14.01.2010 17:10

Ich finde den Vorschlag von edy äußerst bemerkenswert. Isolieren Sie nur soweit bis die Ihnen angenehme Temperatur erreicht wird. Die Kosten für die Verkleidung betragen allemal weniger als die Heizkosten wären.
Sie brauchen sich nicht mit dem Vermieter ärgern und das Problem könnte gelöst sein. Bei Mietminderung ist das Problem leider noch nicht gelöst.

Schwitzender 14.01.2010 17:18

Vielen Dank für die konstruktiven Antworten!
Aber selbst in eine Isolierung zu investieren, kommt nicht in Frage. die Wohnung ist für Lage und Zustand in der Kaltmiete eh schon zu teuer. Das Problem muß auch nicht unbedingt behoben werden, da ich damit auch leben könnte, wenn mir wenigstens mein Geld bleiben würde.
Ich wohne nur temporär in diesen Wänden und will nichts verändern, sondern für Wohnqualität angemessen weniger zahlen.

Ist das möglich? Würde ich damit durchkommen?

Vielen Dank schon mal!

boehsesbunny 14.01.2010 19:43

ist es nicht so, dass man nur eine Mietminderung machen kann, wenn Mängel erst nach unterschreiben des Mietvertrages vorkommen. Also praktisch "gekauft wie gesehn?" Heizungsrohre sind doch mehr als sichtbar, warum unterschreibt man dan den Mietvertrag, in einer Höhe die man für zuviel hält?

Schwitzender 14.01.2010 20:01

Die Besichtigung fand noch mit Möbeln des Vormieters und im Spätsommer statt. Da war nichts von Wärme oder Rohren zu sehen. Daher würde ich ja eben diesen Sachverhalt aufgeklärt haben!

Kann ich Minderung beantragen oder nicht?

P.S. Manchmal muß man schnell handeln und in den sauren Apfel beißen, wenn man dringend eine Wohnung sucht. Außerdem wurde beim Einzug der Mietzins erhöht. Entsprechend kommt der Ärger mit der Wärme oben drauf.

Berthelstal Experte! 15.01.2010 11:18

Sie sollten dem Vermieter zuerst den Mangel anzeigen und ihm eine angemessene Frist zu deren Beseitung setzen. Wenn daraufhin nichts unternommen wird, können Sie mindern. In welcher Höhe dies geschieht, ergründen Sie im Internet.

edy Experte! 15.01.2010 13:25

Hallo Schwitzender,
du bezahltst nun eine höhere Miete als
im MV steht?
dann lies mal hier:

Das Gesetz definiert die Einjahressperrfrist in § 558 Abs. 1 BGB wie folgt: "Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit fünfzehn Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt."
Auszug aus folgendem Link:
http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/fl020.htm

lg
edy

Schwitzender 15.01.2010 23:28

Hallo edy & Berthelstal,
danke für die Hinweise!

Der Mietvertrag und die Höhe der Miete gingen Hand in Hand. D.h. die Miete wurde erhöht und dann habe ich unterschrieben. Aber trotzdem zahlte der Vormieter weniger und ich unter der Prämisse "Man muß mehr Mietzins erzielen" mehr. Wahrscheinlich weil die Wohnung nicht beheizt werden muss.
Diesen "Luxus" hatte aber mein Vormieter.
Obwohl sich in der Wohnung nichts geändert hat (Lärm und Schall blieben), wurde die Kaltmiete erhöht.

Die Mängel müssen nicht unbedingt behoben werden, aber ich verstehe trotzdem nicht, warum ich mehr zahlen muss.

Es ist wahrscheinlich nicht möglich, aber wäre eine Minderung auch ohne Beseitigung möglich?

Grüße
Schwitzender

edy Experte! 16.01.2010 11:07

Hallo Schwitzender,
Eine Mietminderung hat doch den Sinn,
Miete zu kürzen,damit der VM den Mangel
schnellstmöglich beseitigt.
Und zur Miethöhe:hier zählt "Angebot und
Nachfrage".
Du konntest doch entscheiden wieviel dir
die Wohnung mtl.wert ist.

lg
edy

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