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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hoffe, es kann mir jemand helfen: ich habe meine Wohnung zum 31. Oktober gekündigt.

Der Vermieter hatte einen Termin für mich und den neuen Mieter festgelegt. Der neue Mieter war mit dem Streichen nicht zufrieden. Mir wurde die Wohung trotzdem abgenommen (ich habe ein unterschriebenes Wohnungsabnahmeprotokoll!!!) und der Vermieter meinte, wir sollen das unter uns ausmachen ... ich soll dem neuen Mieter z.B. ein Eimer Farbe holen oder so. Ich hatte mich bereiterklärt nochmals zu streichen, weil ich Angst um meine Kaution hatte, die der Vermieter noch nicht überwiesen hat.

Nun kommt der Mieter und ist nicht zufrieden und meint, dass er mit der Hausverwaltung Montag telefoniert und die Wohnung so nicht übernimmt, und meint jetzt auch noch andere Mängel zu finden - wie Löcher, die ihm nicht gut genug zugespachtelt wären.

Wie sieht meine Rechtslage aus, kann der Vermieter etwa mein Kaution einbehalten (um die Schönheitsreperaturen zu beheben) oder muss ich etwa noch einen Monat die Wohnung zahlen, wie mir gesagt wurde, weil ja so die Übergabe nicht möglich wäre ------ Hilfe!!!!!

Bitte schnell melden, brauche die Kaution dringend, da ich mir für die neue Wohnung meine leihen musste, vielen Dank im Voraus für Beiträge, die kir helfen könnten!!!!!!!

Liebe Grüße

mrs_orange
Stichwörter: kaution + abnahme

5 Kommentare zu „Abnahme und Kaution”

Ghostraider Experte!

Ganz schnell.
Was steht im Übergabeprotokoll ?
Steht da das die Wohnung ohne Mängel übergeben wurde oder wurde der Anstrich vom Vermieter bemängelt.

Wenn der Vermieter den Anstrich nicht bemängelt hat soll der Nachmieter soviel erzählen wie er will und sich den Eimer Farbe selbst kaufen und nicht vergessen auch den richtigen Farbton zu wählen.
Sie haben mit dem Nachmieter nichts zutun und sind nicht dem sein Malermeister dem er was reklamieren kann.

Sollte der Vermieter dem Nachmieter eine vollständig neu renovierte Wohnung angeboten haben muss der Vermieter sich darum kümmern das dies geschieht.

Sie haben nur eine Arbeit in mittlerer Art und Güte abzuliefern und keine Meisterarbeit.

Sollte aber in dem Abnahmeprotokoll der Anstrich bemängelt sein haben Sie diesen nachzubessern, oder wie gesagt mit Einverständnis des Vermieters (schriftlich geben lassen) dem Nachmieter die Farbe stellen.

Nur wenn der Anstrich vom Vermieter bemängelt wurde kann er, auch nur wenn Sie die Nachbesserung weigern die Kaution für eine Renovierung einhalten.
Auf Grund einer Relamation des Nachmieters darf er die Kaution nicht einhalten.

Im Ernstfall bitte sofort einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen.

Gruß
ghost

mrs_orange

Im "Wohnungsendabnahme" - Protokoll stehen keine Mängel ... der Vermieter meinte zu mir und dem neuen Mieter, wir sollen das unter uns ausmachen, weil dieser mit dem Streichen (und nun noch mit anderen Dingen) nicht zufrieden war.

Ich werde morgen meinen Vermieter anrufen müssen, um zu fragen, wo meine Kaution bleibt ...

vielen Dank!

Susanne Experte!

Damit kannst Du Dir Zeit lassen! Der Vermieter hat bis zu 6 Monate Zeit, um über die Kaution abzurechnen. Darüber hinaus darf er einen angemessenen Teil für zu erwartenden Nachzahlungen aus NK-Abrechnung einbehalten.
Mit einem Abnahmeprotokoll ohne Mängel kann der VM in Nachhinein keine Forderungen mehr stellen, die nicht im Abnahmeprotokoll dokumentiert sind. In diesem Fall also nichts. Würde für Dich für den Fall eines Rechtsstreits also ziemlich gut aussehen.
Und wie Ghost schon sagte: Mit dem Nachmieter hast Du gar nichts zu tun- ist nicht Dein Vertragspartner.

mrs_orange

Neuer Termin mit Vermieter und neuem Mieter?????

Jetzt ist es tatsächlich so, dass die Hausverwaltung mich angerufen hat - hatten mir auf den Anrufbeantworter gesprochen - wegen "erheblicher Mängel" solle ich mich zu einem Termin in der alten Wohnung mit der Hausverwaltung und dem neuen Mieter anfinden...

dazu muss ich mich doch nicht bereiterkären oder? Finde die ganze Sache langsam unverschämt, da kann der neue Mieter ja vom 100. ins 1000. kommen...

was soll ich nun machen? wie sieht meine Rechtslage aus, bleibt alles so, wie bisher...


lieben Gruß,

mrs_orange

Ghostraider Experte!

Gehe ruhig dort hin und nehme das Übergabeprötokoll mit.
Die Wohnung wurde ohne Mängel übergeben und jetzt könnten nur noch versteckte Mängel, also Löcher in den Wänden die nicht verfüllt sondern nur übertapeziert wurden geltend gemacht werden.

Sollte sich der Nachmieter zu Wort melden und Dir die Ohren voll weinen fahre ihm ruhig über den Mund und sag ihm das Du mit Ihm nichts am Hut hast und er seine Wände so streichen soll wie er es haben will. Du bist keine Malerfirma die nach seinem Wünschen die Wohnung renoviert.

Sollte die Hausverwaltung noch was zu erzählen haben, anhören und sehen was ist. Stellen die neue Forderungen, ohne viel Palaver nur noch sagen, den Rest macht mein Anwalt und dann sofort zu einem Anwalt für Mietrecht.

Gruß
ghost

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