Susanne
Der VM kann von Dir die gesamte Summe fordern, ihm gegenüber haftest Du.
Die andere Sache ist das Innenverhältnis. Du kannst die entsprechende Summe von ihr fordern. Zahlt sie nicht, musst Du zum RA.
daniel1803
Ok ich danke, dann sitz ich mit den Mist alleine da, klasse sag ich nur.
daniel1803
Da habe ich doch noch ne Frage gleich, gibt es eine zeitliche Grenze für die Abrechnung , zb. nach einen Jahr braucht man nicht mehr zu zahlen wenn dann erst die Abrechnung kommt ? Ein kleinen Hoffnungsschimmer gibt es ja vielleicht.
daniel1803
Kann mir da einer helfen , oder hat keiner einen Tip ?
Susanne
Es gibt eine sog. Ausschlussfrist im BGB.
Der VM kann keine Nachforderung mehr verlangen, wenn die Abrechnung später als 12 Monate nach Abschluss des Wirtschaftsjahr eintrifft.
Das Wirtschaftsjahr kann gleich dem Kalenderjahr sein, d.h. die Abrechnung für 2006 muss bis spät. 31.12.07 beim Mieter sein.
Ausnahme: der VM kann nachweisen, dass er die Verspätung nicht zu verschulden hat.