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daniel1803 hat diese Frage gestellt
Ich habe vor einiger Zeit mit meiner damaligen Lebendgefährtin zusammen gewohnt ( beide haben den Mietvertrag unterschrieben). jetzt ist ein Brief gekommen mit der Aufforderung für diesen Zeitraum die Betriebkosten + Heizkosten nachzuzahlen ( knapp 600€) , dies möchte ich aber nicht alleine zahlen, was kann ich machen ? Muss ich alleine zahlen? Kontakt zur "EX" besteht nicht mehr.
Stichwörter: Abrechnung Umlagen

5 Kommentare zu „Brauche dringend Hilfe”

Susanne Experte!

Der VM kann von Dir die gesamte Summe fordern, ihm gegenüber haftest Du.
Die andere Sache ist das Innenverhältnis. Du kannst die entsprechende Summe von ihr fordern. Zahlt sie nicht, musst Du zum RA.

daniel1803

Ok ich danke, dann sitz ich mit den Mist alleine da, klasse sag ich nur.

daniel1803

Da habe ich doch noch ne Frage gleich, gibt es eine zeitliche Grenze für die Abrechnung , zb. nach einen Jahr braucht man nicht mehr zu zahlen wenn dann erst die Abrechnung kommt ? Ein kleinen Hoffnungsschimmer gibt es ja vielleicht.

daniel1803

Kann mir da einer helfen , oder hat keiner einen Tip ?

Susanne Experte!

Es gibt eine sog. Ausschlussfrist im BGB.
Der VM kann keine Nachforderung mehr verlangen, wenn die Abrechnung später als 12 Monate nach Abschluss des Wirtschaftsjahr eintrifft.
Das Wirtschaftsjahr kann gleich dem Kalenderjahr sein, d.h. die Abrechnung für 2006 muss bis spät. 31.12.07 beim Mieter sein.
Ausnahme: der VM kann nachweisen, dass er die Verspätung nicht zu verschulden hat.

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