lindakei hat diese Frage gestellt
da ich für 10 monate in spanien an der universität studiere, habe ich einen zwischenmietvertrag über 10 monate abgeschlossen. dies habe ich mit einem formular aus dem schreibwarenhandel schriftlich festgehalten. der vermieter (wohnungsbaugesellschaft) war damit einverstanden. in unserer wg wohnen 3 hauptmieter, die jeweils zu gleichen teilen hauptmieter sind. nun möchte mein zwischenmieter 3 monate vorher ausziehen. er hat mir dies am 15.3.09 per email mitgeteilt. er wäre bereit die miete für april noch zu tilgen, falls kein zwischenmieter für die restlichen 3 monate gefunden werden kann. meine frage: ist er nicht verpflichtet 3 monate kündigungsfrist einzuhalten und die miete also gegebenenfalls bis 15. juni mindestens zu zahlen? welche rechte habe ich diesbezüglich?