Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe in einer für mich verzwickten Mietangelegenheit eine Frage.
Ich habe am 16.01.2001 einen Mietvertrag unterzeichnet, der folgende Kündigungsklausel enthält:
Das Mietverhältnis endet……unter Einhaltung der folgenden Fristen
1. 3 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes bis zu 5 Jahre verstrichen sind,
2. 6 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes mehr als 5 Jahre verstrichen sind,
3. u.s.w.
Die Kündigung ist frühestens zum 31.01.2004 möglich.
Wird nicht fristgemäß vor Ablauf gekündigt, so verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr.
Kann ich diesen Vertrag vor dem 31.01.2005 mit einer 3monatigen Kündigungsfrist beenden ?
Eine Sonderkündigung wegen „geringfügiger Modernisierungsmaßnahmen“ wurde abgelehnt.
Eine Mieterhöhung von ca. 6,00 € mtl. folgt noch.
mit freundlichem Gruß
Christian