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Katerchen hat diese Frage gestellt
Hallo Leute,

ich habe ein Frage und ein mittleres Problem.

Hintergrund:

Ich bin bei meinen Großeltern aufgewachsen. (Mietvertrag von 1974), ... nachdem diese verstorben sind, wurde mit mir über die selbe Wohnung ein Nachmietvertrag geschlossen.

Ich habe nun gekündigt, ... und jetzt verlangt der Vermieter u. a. von mir, ich solle die Bodenbeläge entfernen, da der Vermieter diese nicht in die Wohnung eingebracht hat. (PVC flächig mit Pattex auf einen Fliesenspiegel). OK, es ist davon auszugehen, dass dies durch meine Großeltern geschehen ist.

Aber muss ich den jetzt rausreissen, obwohl ich den nicht eingebracht habe?
Muss ich quasi die Fehler meine Großeltern (neuer Bodenbelag ist jetzt kein Fehler) beseitigen? Wenn ein Rentnerehepaar etwas beschädigt hat in der Wohnung, es reperiert hat, und ich jetzt die Wohnung übergebe, und der Vermieter ist mit der Reperatur nicht einverstanden, ... wer hat recht? wer muss hier was leisten?

Vielen Dank vorab

Kalle

1 Kommentar zu „Pflichten aus Nachmietvertrag”

Susanne Experte!

Du! Vermieter hat recht.

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