edy 18.05.2010 08:18
Hallo DomenicMcGinnis ,
Das kommt auf die Farben an,eine "Villa-
Kunterbunt" könnt ihr nicht zurücklassen.
Aber "normale" bunte Farben sind O.K.
Würde mal beim VM anrufen.
lg
edy
M.Raida 01.06.2010 14:19
Wenn im MV nicht vereinbart wurde Schönheitsreparaturen durchzuführen, dann müsst ihr diese auch nicht machen. Alles was nicht im MV aufgeführt wurde, muss nicht durchgeführt werden. Außerdem sind die Schönheitsreparaturen Aufgaben des Vermieters, die er dem Mieter übertragen kann. Wenn kein § zum Thema Schönheitsreparaturen im MV steht, dann könnt ihr ausziehen. du kannst aber gerne mal stöbern und dir gerichtsurteile vom BGH suchen, wenn du genaueres wissen möchtest.
LG
M.Raida 01.06.2010 14:27
das habe ich grade gefunden, ist villt. auch nicht schlecht:
Vor Schönheitsreparaturen Mietvertrag überprüfen lassen
Der Deutsche Mieterbund empfiehlt allen Mietern, vor Durchführung von Schönheitsreparaturen bzw. vor Zahlung von Renovierungskosten den Mietvertrag beim örtlichen Mieterverein überprüfen zu lassen, das gilt insbesondere auch für Mieter von Sozialwohnungen.
dieser link kann auch helfen:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/schoenheitsreparatur.html