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DomenicMcGinnis hat diese Frage gestellt
Guten Tag zusammen,

ich weiß diese Frage wurde hier schon oft gestellt aber bei jedem ist ja die Sachlage etwas anders ich versuche unsere zu Schildern.

Meine Frau, Tochter und ich wollen nach 1,5 Jahren aus unsere Wohnung wieder ausziehen. Wir haben damals die Wohnung bei der Firma Krüger Immobilien angemietet seit 9 Monate hat aber die nicht gerade seriöse Firma "Treulreal" das Haus übernommen. Da gleich Probleme auftraten (Mietnebenkosten etc) haben wir die Kündigung eingereicht.

Nun zu der eigentlichen Frage müssen wir die Wände die wir fabig gestrichen haben Weiß streichen bei Auszug?

Fakten:

- Wohnung war renoviert bei Einzug (da es vorher drin gebrannt hatte)

- im Vertrag steht neben "Fenster Putzen + Rahmen putzen" nur das die Wohnung "Sauber und ordentlich zu übergeben ist"

Nun stellt sich mir die Frage muss ich wenn ich die Wohnung sauber und ordentlich übergeben muss auch die farbigen Wände Weiß streichen?
Wir mussten übringens eine Kaution von 3 Monatsmieten zahlen die wir höchstwahrscheinlich ohne jahrelanges Klagen (ist bei treureal leider meist der fall laut erfahrungen aus fernsehn forum und anderen ehemealiegn mietern im haus)eh nicht wieder bekommen. Ist es da Sinnig die mühe zu machen?

mfg

3 Kommentare zu „Wände beim Umzug Weiß Streichen?”

edy Experte! 18.05.2010 08:18

Hallo DomenicMcGinnis ,
Das kommt auf die Farben an,eine "Villa-
Kunterbunt" könnt ihr nicht zurücklassen.
Aber "normale" bunte Farben sind O.K.
Würde mal beim VM anrufen.

lg
edy

M.Raida aktiver Benutzer 01.06.2010 14:19

Wenn im MV nicht vereinbart wurde Schönheitsreparaturen durchzuführen, dann müsst ihr diese auch nicht machen. Alles was nicht im MV aufgeführt wurde, muss nicht durchgeführt werden. Außerdem sind die Schönheitsreparaturen Aufgaben des Vermieters, die er dem Mieter übertragen kann. Wenn kein § zum Thema Schönheitsreparaturen im MV steht, dann könnt ihr ausziehen. du kannst aber gerne mal stöbern und dir gerichtsurteile vom BGH suchen, wenn du genaueres wissen möchtest.

LG

M.Raida aktiver Benutzer 01.06.2010 14:27

das habe ich grade gefunden, ist villt. auch nicht schlecht:
Vor Schönheitsreparaturen Mietvertrag überprüfen lassen
Der Deutsche Mieterbund empfiehlt allen Mietern, vor Durchführung von Schönheitsreparaturen bzw. vor Zahlung von Renovierungskosten den Mietvertrag beim örtlichen Mieterverein überprüfen zu lassen, das gilt insbesondere auch für Mieter von Sozialwohnungen.

dieser link kann auch helfen:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/schoenheitsreparatur.html

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