FischkoppStuttgart
Erst einmal muss geklärt werden, ob es sich um eine Modernisierung oder eine Reparatur handelt.
Modernisierungsmassnahmen:
Massnahme zur gebrauchsverbesserung (objektiv, zur Energie oder Wassereinsparung oder zur Schaffung zusätzlichem Wohnraum.
Folgendes Problem. Ich hoffe ich weiss es Richtig!?
Von den Modernisierungskosten müssen "Reparaturkosten alter Fenster" abgezogen werden. Den Rest kann der VM dann zu 11% ansetzen.
Die Frage ist hier auch noch, ist die Erhöhung zumutbar??
Oder werden sie ggf über den Tisch gezogen.
Da ich leider keinen Fall im Archiv gefunden habe und auch kein Jurist bin, wenden sie sich bitte an einen Juristen / Mieterbund.