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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Die Fenster in unserer Wohnung sind sehr alt und mussten deshalb ausgewechselt werden.
Nach der Reparatur präsentiert mir der Vermieter eine Rechnung von ca. 11.000.-€, die er auf die JahresMiete mit 10% umlegen möchte.

Die lt. Mietspiegel empfolene Miethöhe pro qm² wird dadurch stark überschritten. Die Wohnung ist frei finanziert und 1950 gebaut.

Kann er dass so auf uns umlegen, da die Fenster doch sowieso hätten erneuert werden müssen? Weiß darüber jemand Bescheid?

Gruß dupisans
Stichwörter: fenster + neue

1 Kommentar zu „Neue Fenster”

FischkoppStuttgart Experte!

Erst einmal muss geklärt werden, ob es sich um eine Modernisierung oder eine Reparatur handelt.

Modernisierungsmassnahmen:
Massnahme zur gebrauchsverbesserung (objektiv, zur Energie oder Wassereinsparung oder zur Schaffung zusätzlichem Wohnraum.

Folgendes Problem. Ich hoffe ich weiss es Richtig!?
Von den Modernisierungskosten müssen "Reparaturkosten alter Fenster" abgezogen werden. Den Rest kann der VM dann zu 11% ansetzen.
Die Frage ist hier auch noch, ist die Erhöhung zumutbar??
Oder werden sie ggf über den Tisch gezogen.

Da ich leider keinen Fall im Archiv gefunden habe und auch kein Jurist bin, wenden sie sich bitte an einen Juristen / Mieterbund.

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