Dirmann 21.05.2010 11:07
Achso: was ist mit den Nebenkosten? Muss ich die noch zahlen wenn ich mich gar nicht mehr in der Wohnung aufhalte?
Balkonexperte 21.05.2010 13:56
Beweisbar (Einschreiben) über diesen Mangel informieren. Wie lange die Trockenlegung der Wand dauert, weiß nur die Wand oder ein Baufachmann (Sachverständiger).
Die Kündigungsfrist beträgt auch in diesem Fall 3 Monate, eine kürzere bzw. fristlose Kündigung kann ich nicht erkennen.
Bis zu Ihrem Auszug müssen Sie Miete und Nebenkosten bezahlen, abzüglich der von Ihnen ins Spiel gebrachten Mietminderung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mietminderung
http://www.schimmel-schimmelpilze.de/mietminderung-bei-schimmelpilz.html
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schimmel.htm