neuer
hallo,
" Wohnungstür: Die Renovierungspflicht des Mieters bezieht sich nicht auf die Außenseite der Wohnungseingangstür"
Aussenseite der Wohnungstür ist Sache des Vermieters, aber bei Ihnen ist der Mangel ja in der "Mitte" bzw. Unterseite der Tür, trotzdem würd ich mal sagen, der Vermieter muß den Mangel beheben, da es sich so anhört, als ob die Tür schon ein paar Jahre alt ist und der Mangel "normalte Abnutzung" ist, also Sache des Vermieters...
Normalerweise läßt sich so ein Mangel aber mit einer Unterlegscheibe oder so schnell beheben !
Gruß