Susanne
Da nach einem BGH Urteil der gegenseitige Kündigungsverzicht bis zu 4 Jahre rechtens ist, hast Du nur Recht auf Nachmietergestellung, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist.
Du solltest zum Anwalt gehen.
Goolfy2001
Danke für die schnelle antwort.
Das heißt im klartext ich habe keine chance oder ?
Susanne
Ja, Verträge sind einzuhalten.