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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich hab da ein Problem und weiss nicht,was ich machen soll:
ich bin letztes Jahr für ca. 6 Monate in ein Zimmer des Wohnheims der Schule,die ich besuche,gezogen.

Ca. 5 Monate nach Auszug erhielt ich ein Schreiben,dass dort Schäden beseitigt werden mussten und diese mir mit ca. 540 Euro in Rechnung gestellt werden.

Laut Mietvertrag war es mir untersagt,zu streichen,das habe ich trotzdem getan,da ich den Mietvertrag erst 2 Tage nach Einzug erhalten&unterschrieben habe und da wars schon geschehen,also musste von einer Malerfirma neu gestrichen werden,Pech gehabt,sehe ich ein und bin bereit, dieses zu übernehmen.

Dann habe ich im Zuge des Laminatlegens eine der Fussleisten entfernt,worauf mir Schimmel und Silberfische entgegen kamen,alles runter,
behandelt,neu verputzt,Fussleisten waren danach hinüber.Eigentlich Sache des Vermieters,aber leider nicht gemeldet,nur Augenzeugen,selbst schuld?

Und dann wird mir zu Last gelegt,die Tür und Türzarge abgesägt zu haben.
DAS habe ich nicht zu verantworten,an der Tür habe ich nichts verändert.

Bei der Übernahme wurde kein Protokoll erstellt,
nach Auszug wollte ich eine Übergabe machen,da wurde ich im Sekretariat abgewimmelt mit den Worten,wenn sie fertig sind,lassen sie den Schlüssel hier.

Nun habe ich den Vorwurf mit der Tür abgewiesen,aber angeblich existiert ein Protokoll,dass alles i.O. war,bevor ich einzog,dieses habe ich aber noch nie gesehen.
Also keine Protokolle,keine Zimmerübergabe,Gott weiss wer könnte die Tür abgesägt haben,abgesehen davon sind nahezu alle Türen im Wohnheim abgesägt.

Komm ich da irgendwie raus?
Hilfe!!

Danke schonmal im Voraus,
liebe Grüße,
die Belinda

5 Kommentare zu „Hilfe!Nachträgliche Handwerksarbeiten in Rechnung gestellt!”

fin Experte!

Grundsätzlich: In einem Schülerwohnheim, Studentenwohnheim oder ähnlichem, wo man von vornherein weiß, dass man dort nur für kurze wohnt, sollte man überhaupt nichts verändern. Das ist immer besser.
Das Streichen und Fußleisten müssen Sie zahlen, das wissen Sie selbst.
Wenn die Türen bereits abgesägt waren, das natürlich nicht.
Selbst wenn ein Protokoll angefertigt wurde, so haben Sie das doch nicht unterschrieben und damit auch keine intakte Tür anerkannt. Mit dem Protokoll was von Ihnen nicht unterschrieben wurde, kann der Vermieter im Grunde nichts anfangen, außer Ihnen persönlich Angst machen.
Wenn andere Türen im Wohnheim auch abgesägt sind, so können Sie das doch fotografieren oder haben andere Bewohner als Zeugen dafür.

Rano Experte!

Da kann ich nur sagen: Forderungen abwimmeln!

Hast Du gestrichen, ohne zu wissen, dass Du das nicht darfst:
(Und Du kannst diese Reihenfolge belegen)
Kein Ersatzanspruch der Schule!

Werden Dinge bemängelt, deren Unversehrtheit bei Einzug nicht nachweisbar sind: Kein Ersatzanspruch.


Ich habe zur Zeit ein ähnliches Problem. Vielleicht kannst Du mir sogar helfen:
Mir fehlt immer noch die rechtliche Grundlage der Zimmerüberlassung an mich.
Wie war das bei Dir? Hattest Du einen regulären Mietvertrag oder einen speziellen für dieses Schulzimmer? Gibt es da IRGENDEINEN Hinweis auf ein Gesetz oder ähnliches, welches diese -sagen wir mal- Internatsunterbringung regelt???

Gruß
Ralph

Battlecat

Hallo und danke schonmal für die Antworten,

ja ich hatte nen speziellen Mietvertrag,Verweise auf Gesetzeslage gibt es darin allerdings nicht glaube ich,müsste ich nochma gucken.

Das Problem ist,
die Sache wird wohl vors Gericht gehen wenn ich nicht bald bezahle,
und da hab ich eigentlich wenig Lust drauf,
zumal ich jetzt schon von "da musst du gar nix zahlen" bis "da kommst du nicht raus" alle Möglichkeiten gehört habe und nicht weiss,
wer jetzt recht hat und was ich machen soll.
Ich kann mir keine Gerichtskosten leisten falls die Recht bekommen,bin ja schließlich Schülerin und lebe von Bafög.

Also ihr meint ich sollte weiterhin Widerspruch einlegen gegen die Sache mit der Tür?

Danke und liebe Grüße,
die Belinda

fin Experte!

Widerspruch macht nur Sinn, wenn man am Ende die Dinge vor Gericht auch bezeugen kann. Dazu würden Fotos gehören, die deutlich zeigen, dass andere Türen auch so waren/sind. Und natürlich Zeugen, die man angeben kann und das eben vor Gericht bezeugen können. Allein mit der Aussage von einem selbst "Das war schon so...", kann man niemanden überzeugen.
Streichen muß man selbstverständlich oder das auch bezahlen, wenn man z.b. durch sein eigenes Streichen die Türen verunstaltet oder in einen anderen Zustand wie sie waren, gebracht hat.

Rano Experte!

Allein mit der Aussage von einem selbst "Das war schon so...", kann man niemanden überzeugen.[/quote:9bab7]

Wenn mich nicht alles täuscht, muß im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland vom Kläger dem Beklagten eine Schuld nachgewiesen werden. Der Beklagte muss nicht seine Unschuld nachweisen. [/b:9bab7]

In diesem Sinne:
Wenn die Beweislage zugunsten Battlecat liegt, hat er einen klaren Vorteil.

Gruß
Ralph

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