fin
Grundsätzlich: In einem Schülerwohnheim, Studentenwohnheim oder ähnlichem, wo man von vornherein weiß, dass man dort nur für kurze wohnt, sollte man überhaupt nichts verändern. Das ist immer besser.
Das Streichen und Fußleisten müssen Sie zahlen, das wissen Sie selbst.
Wenn die Türen bereits abgesägt waren, das natürlich nicht.
Selbst wenn ein Protokoll angefertigt wurde, so haben Sie das doch nicht unterschrieben und damit auch keine intakte Tür anerkannt. Mit dem Protokoll was von Ihnen nicht unterschrieben wurde, kann der Vermieter im Grunde nichts anfangen, außer Ihnen persönlich Angst machen.
Wenn andere Türen im Wohnheim auch abgesägt sind, so können Sie das doch fotografieren oder haben andere Bewohner als Zeugen dafür.
Rano
Da kann ich nur sagen: Forderungen abwimmeln!
Hast Du gestrichen, ohne zu wissen, dass Du das nicht darfst:
(Und Du kannst diese Reihenfolge belegen)
Kein Ersatzanspruch der Schule!
Werden Dinge bemängelt, deren Unversehrtheit bei Einzug nicht nachweisbar sind: Kein Ersatzanspruch.
Ich habe zur Zeit ein ähnliches Problem. Vielleicht kannst Du mir sogar helfen:
Mir fehlt immer noch die rechtliche Grundlage der Zimmerüberlassung an mich.
Wie war das bei Dir? Hattest Du einen regulären Mietvertrag oder einen speziellen für dieses Schulzimmer? Gibt es da IRGENDEINEN Hinweis auf ein Gesetz oder ähnliches, welches diese -sagen wir mal- Internatsunterbringung regelt???
Gruß
Ralph
Battlecat
Hallo und danke schonmal für die Antworten,
ja ich hatte nen speziellen Mietvertrag,Verweise auf Gesetzeslage gibt es darin allerdings nicht glaube ich,müsste ich nochma gucken.
Das Problem ist,
die Sache wird wohl vors Gericht gehen wenn ich nicht bald bezahle,
und da hab ich eigentlich wenig Lust drauf,
zumal ich jetzt schon von "da musst du gar nix zahlen" bis "da kommst du nicht raus" alle Möglichkeiten gehört habe und nicht weiss,
wer jetzt recht hat und was ich machen soll.
Ich kann mir keine Gerichtskosten leisten falls die Recht bekommen,bin ja schließlich Schülerin und lebe von Bafög.
Also ihr meint ich sollte weiterhin Widerspruch einlegen gegen die Sache mit der Tür?
Danke und liebe Grüße,
die Belinda
fin
Widerspruch macht nur Sinn, wenn man am Ende die Dinge vor Gericht auch bezeugen kann. Dazu würden Fotos gehören, die deutlich zeigen, dass andere Türen auch so waren/sind. Und natürlich Zeugen, die man angeben kann und das eben vor Gericht bezeugen können. Allein mit der Aussage von einem selbst "Das war schon so...", kann man niemanden überzeugen.
Streichen muß man selbstverständlich oder das auch bezahlen, wenn man z.b. durch sein eigenes Streichen die Türen verunstaltet oder in einen anderen Zustand wie sie waren, gebracht hat.
Rano
Allein mit der Aussage von einem selbst "Das war schon so...", kann man niemanden überzeugen.[/quote:9bab7]
Wenn mich nicht alles täuscht, muß im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland vom Kläger dem Beklagten eine Schuld nachgewiesen werden. Der Beklagte muss nicht seine Unschuld nachweisen. [/b:9bab7]
In diesem Sinne:
Wenn die Beweislage zugunsten Battlecat liegt, hat er einen klaren Vorteil.
Gruß
Ralph