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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mietvertrag ist am 1.02.2005 auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dort steht aber nicht Kündigungsfrist. Wir möchten jetzt zum Ende des Monats kündigen. Vermieter schreibt uns aber, dass laut §580 a Abs. 2 AGB gibt es 3 Monate Kündigungsfrist.
Hat er Recht?

1 Kommentar zu „Frage: Kündigungsfrist (Mietvertrag für Gewerberäume)”

Susanne Experte!

Gibt es keine Individualvereinbarung, beträgt die gesetzl. Kündigungsfrist 3 Monate, d.h. Ihr könnt regulär nur bis Ende Mai kündigen. Bis 15. zum Ende des Monats kann man nur ein möbiliertes Zimmer kündigen.

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