Gast
Sie haben als Mieter eine Anzeigepflicht, d.h. Sie müssen diesen Mangel so schnell wie möglich dem Vermieter melden. Das mit den feuchten Wänden scheinen Sie ja schon eine zeitlang zu wissen.
Ob hier ein Bauproblem vorliegt oder Sie einem ausreichenden Lüften und Heizen nicht nachgekommen sind, kann nur ein Gutachter beurteilen.
Bitte sofort den Vermieter schriftlich informieren, damit gehandelt werden kann!
Wenn Türen streichen eindeutig im Mietvertrag steht, so stehen Sie auch in dieser Pflicht nach dem Auszug. Es sei denn die Türen sind top in Ordnung. Darüber müssen Sie mit aber mit dem Vermieter reden.
Eine verschimmelte Wand sollte ein Fachmann streichen, da diese erst austrocknen und behandelt werden muss, dann wird mit spezieller Anti-Schimmelfarbe gestrichen.
Evtl. müßten Sie sich hier an den Kosten beteiligen, sofern Sie den Schimmel oder teilweise zu verantworten haben.
flo
hallo,
vielen dank für die schnelle antwort!
das problem mit den feuchten wänden ist seit februar bekannt und auch dann dem vermieter mitgeteilt worden (leider nicht schriftlich). er war immer wieder da mit architekten und handwerkern um sich die wand anzusehen - es ist bestätigt das es ein baulicher mangel ist. die feuchtigkeit ist jetzt in mehrere räume weitergezogen und auch dort fängt es das schimmeln an. wir ziehen in 3 wochen aus, allerdings wie gesagt soll ich mich beteiligen an malerarbeiten, die für mich jedoch keinen sinn machen, da die wohnung renoviert werden soll (wände erneuert, neue fenster etc) und zusätzlich hab ich ja noch den schaden durch schimmelbefall am möbel. hoffe es gibt hier eine gute lösung die mir hilft!
dankle und grüsse