Berthelstal 24.04.2011 16:31
Da hier niemand, ausser Sie, die Vereinbarung kennt, wird Ihnen hier auch niemand eine halbwegs korrekte Antwort geben können.
Leider wird hier vorausgesetzt, das Ihre Vereinbarungen und Verträge, Kenntnisgut der Allgemeinheit ist. Den Rest erdenken Sie bitte selbst.
Balkonexperte 24.04.2011 16:37
Ich habe schon viel vom neuen Mietrechtsgesetz gelesen. Aber das, was Sie da zitieren entspricht eher einem Stammtischwitz.
Aber zurück zum Thema: Wartungsverträge für die Gastherme in Ihrer Mietwohnung sind immer noch Sache des Vermieters (auch nach irgendeinem neuen Gesetz, das noch in Arbeit ist.)
Wie Sie einen Handwerksbetrieb zur Ausführung einer Wartungsvereinbarung "überreden" ist aus diesem Vertrag ersichtlich, bzw. bleibt Ihrer Phantasie überlassen.
Bladder 25.04.2011 12:59
Ich gehe davon aus, dass mit diesem "neuen Gesetzt" die Betriebskostenverordnung vom 01.01.2004 gemeint ist.
Hier ist festgehalten, dass der Vermieter diese Wartungskosten auf den Mieter abwälzen kann. Ich sehe es auch als eine Pflicht des Vermieters an, einen entsprechenden Vertrag selbst abzuschließen. Es ist also auch eine Angelegenheit der Vereinbarungen im Mietvertrag.
Eine Wartung für 124.-€ ist m.E. eine Unverschämtheit. Es sei denn, dass hier noch eine Reparatur untergebracht wurde. Die würde aber dann zu Lasten des Vermieters gehen.