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hfrmobile hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. der Kosten für Thermenwartungen (neues Mietrechtsgesetz: Vermieter zahlt Reparaturen, wenn Mieter regelmäßige/jährliche Wartungen nachweisen kann).

Soweit so gut.

Im März 2009 lies mein VM durch die Firma "?" eine neue Gastherme in meiner Wohnung installieren.
Diese Firma auch eine Wartungsvereinbarung (€89) an, welche ich angenommen habe! Ein Jahr später, als die erste Wartung fällig war, trat diese Firma von der Vereinbarung (ohne Angabe von Gründen) zurück und ich musste bei einem anderen Anbieter 124 Euro für die Wartung zahlen.

Kann man (bzw. wie) erreichen, dass die Firma, welche die Gas-Therme auch eingebaut hat, verpflichtet wird, die Gas-Therme um diese 89 Euro durchzuführen?

Meine bisherigen Recherchen weisen eher darauf hin, dass man da ziemlich "ausgeliefert" ist ...?

mfg, hfrmobile

3 Kommentare zu „Wartung Gastherme durch Fa. die neue Gastherme eingebaut hat”

Berthelstal Experte! 24.04.2011 16:31

Da hier niemand, ausser Sie, die Vereinbarung kennt, wird Ihnen hier auch niemand eine halbwegs korrekte Antwort geben können.
Leider wird hier vorausgesetzt, das Ihre Vereinbarungen und Verträge, Kenntnisgut der Allgemeinheit ist. Den Rest erdenken Sie bitte selbst.

Balkonexperte Experte! 24.04.2011 16:37

Ich habe schon viel vom neuen Mietrechtsgesetz gelesen. Aber das, was Sie da zitieren entspricht eher einem Stammtischwitz.

Aber zurück zum Thema: Wartungsverträge für die Gastherme in Ihrer Mietwohnung sind immer noch Sache des Vermieters (auch nach irgendeinem neuen Gesetz, das noch in Arbeit ist.)

Wie Sie einen Handwerksbetrieb zur Ausführung einer Wartungsvereinbarung "überreden" ist aus diesem Vertrag ersichtlich, bzw. bleibt Ihrer Phantasie überlassen.

Bladder Experte! 25.04.2011 12:59

Ich gehe davon aus, dass mit diesem "neuen Gesetzt" die Betriebskostenverordnung vom 01.01.2004 gemeint ist.

Hier ist festgehalten, dass der Vermieter diese Wartungskosten auf den Mieter abwälzen kann. Ich sehe es auch als eine Pflicht des Vermieters an, einen entsprechenden Vertrag selbst abzuschließen. Es ist also auch eine Angelegenheit der Vereinbarungen im Mietvertrag.

Eine Wartung für 124.-€ ist m.E. eine Unverschämtheit. Es sei denn, dass hier noch eine Reparatur untergebracht wurde. Die würde aber dann zu Lasten des Vermieters gehen.

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