FischkoppStuttgart
§ 7 + §18 im Standartmietvertrag richten sich an die Renovierung.
Bitte diese beachten
§ 7:
Renovierungszyklus
z.B. Fenster (innen) + Türen nach 5 Jahren
§ 18:
Bei Vorzeitigem Auszug anteilig die Renovierungskosten. Nach 1J z.B. 20% der Kosten, etc.
§13:
Vollständig geräumt: Alle Persönlichen Sachen des Mieters sind aus der Wohnung raus.
Sauber: Wohnung gereinigt, MÜLL ! ! (evtl von renovierung) erntfernt, Hier streiten sich selbst die Richter.
Alle SChlüssel (Wirklich ALLE) abgeben
Sollte Sich nicht dran gehalten werden, gehen evtl entstehende Kosten an den Mieter.
Guter Rat aus Eigener Erfahrung: ein Vollständiges Protokoll bei abgabe der Schlüssel/ Wohnungsübergabe unterschreiben lassen! ! !