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wischi hat diese Frage gestellt
Hallo, wir haben vor 6 Wochen nach Zuhilfenahme eines Maklers ein Mietshaus angemietet und bezogen. Der Makler bekam seine Provision, alles war erldigt.
Nun 6 Wochen später, bekommen wir einen Anruf vom Makler und eine Mail wir sollten umgehend die Miete an den Vermieter bezahlen, sonst würde er(der Makler) "gezwungene Maßnahmen gegen das Mietverhältnisvornehmen."
Der Vermieter wurde aber von uns in Kenntnis gesetzt, dass durch einen Zahlendreher das Geld nicht überwiesen wurde und es dadurch zur Verzögerung käme. Der Vermieter zeigte sich verständnisvoll und warte diese Woche noch ab.
In wieweit hat der Makler noch das Recht, im nachhinein zu agieren? Ist er nicht eigentlich nach erfolgter Schlüssel- und Übergabeprotokollsübergabe raus aus allem?

1 Kommentar zu „Was darf der Makler 6 Wochen nach Mietvertragsabschluss?”

Berthelstal Experte! 19.10.2009 10:36

Mit Abschluß des Mietvertrages und der Begleichung der Maklerprovision ist für ihn das Geschäft beendet.
Probleme, welche sich aus der Durchführung des Vertrages ergeben ist ausschließlich Sache der Vertragsparteien, hier also Mieter und Vermieter.
Möglicherweise hat sich der Vermieter aus Unkenntnis bei der unpünktlichen Mietzahlung an den Makler gewandt und er fühlte sich gewogen "gezwungene Maßnahmen" gegen Sie zu ergreifen.
Ist bloß Drohung und hat für Sie keine Bedeutung. Da Sie sich aber bereits mit dem Vermieter verständigt haben ist ja alles in Butter.

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