Berthelstal 19.10.2009 10:36
Mit Abschluß des Mietvertrages und der Begleichung der Maklerprovision ist für ihn das Geschäft beendet.
Probleme, welche sich aus der Durchführung des Vertrages ergeben ist ausschließlich Sache der Vertragsparteien, hier also Mieter und Vermieter.
Möglicherweise hat sich der Vermieter aus Unkenntnis bei der unpünktlichen Mietzahlung an den Makler gewandt und er fühlte sich gewogen "gezwungene Maßnahmen" gegen Sie zu ergreifen.
Ist bloß Drohung und hat für Sie keine Bedeutung. Da Sie sich aber bereits mit dem Vermieter verständigt haben ist ja alles in Butter.