Gast
Sie müssen die Warmmiete wie bisher zahlen. Die Nebenkosten gehen auch bei Nichtanwesenheit des Mieters weiter, außer den reinen Verbrauchskosten. Ebenso haben Sie, auch wenn Sie nicht mehr heizen, noch Heiznebenkosten zu zahlen.
Die Verbrauchskosten verringern sich durch Nichtanwesenheit (z.b. Wasser/Strom) was sich dann in der Abrechnung ja schließlich auch abzeichnen wird.