Dobby2508 hat diese Frage gestellt
Mein Vertrag endete zum 15.08.2011. An diesem Termin hatte ich aber noch einen Bauernschrank und einen Raumteiler in der Wohnung. Meine Freunde, die mir beim Abbau helfen wollten, konnten erst am 27.08.2011 (gestern) den Abbau vornehmen. Den Abnahmetermin hatte ich aber schon am 15.08.2011. Mein Vermieter hat die Schlüssel nicht angenommen und sprach von einer Nichterfüllung der Rückgabepflicht und das er Schadenersatz geltend machen würde. Was heißt das? Was erwartet mich? Danke für die Hilfe