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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Morgen zusammen!

Ich habe folgendes Problem:

- Wohnung fristgerecht zum 30.06.04 gekündigt
- vor 3 Wochen das Bestätigungsschreiben vom Vermieter bekommen

Darin forderte er mich auf, ihm meine Telefonnummer zu geben. Diese hat er schon bei meinem Einzug vor 3 Jahren bekommen.
Durch Streß auf der Arbeit habe ich mich nicht bei ihm gemeldet, und nun bekam ich gestern ein Schreiben, indem er mich mich beschuldigt, mich der "Herausgabe der Telefonnummer widersetzt zu haben" und das er deswegen die letzten 3 Wochen keine Termine mit potentiellen Nachmietern vereinbaren konnte (im selben Mietshaus sind 2 Wohnungen frei).

Er schrieb weiter, dass ich regresspflichtig bin, falls er nicht pünktlich zu meinem Auszug einen Nachmieter gefunden hat.

Ich bin der Meinung, das ich jederzeit auf dem Postweg zu erreichen war, außerdem gebe ich meine Telefonnummer auf Grund schlechter Erfahrungen nicht so gerne heraus (hatte sie ihm vor 3 Jahren trotzdem gegeben!).

Wie sieht es aus?
Stichwörter: regresspflichtig

0 Kommentare zu „Regresspflichtig oder nicht?”

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