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Verdienst- und Entlohnung Tarifvertragsrecht - Zulagen Tarifvertragsauslegung
24. Januar 2001 10 AZR 106/00 Der Nachtarbeitszuschlag in mehrschichtigen Betrieben oder Betriebsabteilungen im Großhandel und Außenhandel in Nordrhein-Westfalen beträgt nur 15% und nicht 50%. Verhältnis zu bisheriger Rechtsprechung: Nachtarbeitszuschlag - Großhandel - mehrschichtiger Betrieb Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer im Groß- und Außenhandel in Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 1997 § 4 a und b I.
Aktenzeichen: 10AZR10&/00 Paragraphen: Datum: 2001-01-24