Der Vermieter darf den vorgeschlagenen Nachmieter (nur) ablehnen, wenn wichtige Gründe in der Person oder in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Nachmieters vorliegen. (LG Köln 6 O 359/69 WM 71, 92)[/quote:f8646]
Gast
Die Ablehnungen des Vermieters sind korrekt. Er muss keine arbeitslosen Nachmieter akzeptieren, denn er muss wirtschaftlich denken.
Mieter, die irgendwann die Miete nicht mehr zahlen können, sind schlechte Mieter und können dem Vermieter einen wirtschaftlichen Schaden zufügen, wenn diese nach Kündigung die Wohnung nicht räumen.
Auf der anderen Seite sollten sich Mietinteressenten auch nur um Wohnungen bemühen, die sie sich auch leisten können.
Daher sollten schon Sie, wenn Sie einen Nachmieter stellen sollen, darauf achten und die Spreu vom Weizen trennen.
Sollte allerdings lange Zeit kein Nachmieter gefunden werden und Sie immer noch bezahlen müssen, so sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.