Gast
Es müssen die Abrechnungszeiträume mit den Verbrauchszeiträumen übereinstimmen. Es müsste dann der Januar 2004 rausgerechnet werden und der Januar 2003 dafür eingerechnet werden. Wenn Du aber längere Zeit dort wohnst, spielt der Monat aber rechnerisch kaum noch eine Rolle. Lass Dir den Umlageschlüssel vom Vermieter erklären.
Das Ablesen der Zähler sollte umlagefähig sein. Kaminfeger und Heizugswartung sind normalerweise auch umlagefähig. Schau aber nochmal in Deinen Mietvertrag, da sollte zumindest ein Verweis auf die 3. Anlage der ZBV sein, oder alle Posten aufgelistet sein.
Was meinst Du mit "Hausnebenkosten"?