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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, die Tage kam mein Vermieter auf mich zu und meinte, dass der Empfang von SAT in dem Haus wo ich wohne beeinträchtigt wäre, da schon ein Mitbewohner sich seit paar Tagen beschwert hatte sollte jetzt ein Elektriker den Fehler beheben. Gut mich interessiert das nicht die Bohne da ich keinen Fernseher habe und daher das SAT auch nicht nutze. Aber mein Vermieter meinte, dass die Kosten für den Elektriker auf die Mitparteien aufgeteilt werden sollen.

Nun meine Frage, sind denn überhaupt die Kosten der Instandsetzung für die SAT-Anlage dem Mieter abzuwälzen ?

3 Kommentare zu „Instandsetzungskosten für SAT-Anlage ???? Erlaubt ?? Hilfe !”

Endu Profi

kann ich mir eigentlich nicht vorstellen dass er die kosten auf euch als mieter aufteilen kann, wird vermutlich mal wieder ein netter versuch des vm sein seine kosten auf andere abzuwälzen.

aber ich denke hier werden sich noch die einen oder anderen dazu melden die sich da besser auskennen.

Susanne Experte!

Schau mal in Deinen Mietvertrag, wenn das dort als NK-Position vereinbart ist....
Aber: Fehler beheben= Reparatur, oder???? Reparaturen können nicht auf die Mieter umgelegt werden.

al3x

Nee sowas steht im Mietvertrag nicht extra ! Also will er seine Kosten vermutlich auf mich bzw. auf die Mitbewohner abwälzen ?

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