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tony112 hat diese Frage gestellt
Hi,

ich wohne seit 2 wochen in meiner neuen Wohnung. Im Bad ist ein Waschmaschinenanschluss vorhande, allerdings lässt sich der Wasserzulauf nicht aufdrehen. Ich habe meiner Vermieterin bereits vor einer Woche Bescheid gegeben. Sie meinte, sie hätte einen Klemptner informiert, dieser hat sich allerdings bisher nicht bei mir gemeldet. Meine Vermieterin ist diesbezüglich auch nur schwer erreichbar. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten den nicht-funktionierenden Waschmaschinenanschluss als Mietminderung gültig zu machen????

14 Kommentare zu „Waschmaschinenanschluss funktioniert nicht”

Balkonexperte Experte! 12.08.2011 15:12

Was halten Sie denn davon, wenn Sie jemanden bitten (muss ja nicht ein Klempner sein) diesen Wasserhahn für Sie aufzudrehen.

Ist schon lustig, wenn Ihnen zu dem Thema nur eine Mietminderung einfällt.

Bladder Experte! 12.08.2011 16:44

Da wir uns im Forum "Mietrecht" befinden könnte man doch eigentlich auch was mietrechtliches erfahren! Oder?

Schauen Sie sich mal den § 536a BGB an. Dort wird noch etwas anderes wie Mietminderung behandelt.
Man muss nur dem Vermieter mitteilen, dass man nach "Frist X" von der Selbstvornahme Gebrauch macht und die Kosten mit der nächsten Miete (1 Monat Vorlauf) verrechnet.

Balkonexperte Experte! 12.08.2011 17:53

Ja klar, bei einem Wasserhahn, der sich nicht öffnen lässt, schaut man ins BGB anstatt sich ne Wasserpumpenzange zu besorgen.

Das nennt man dann Pflege der Verbindung Mieter/Vermieter.

Bladder Experte! 12.08.2011 19:42

So wie es aussieht haben Sie, lieber "Balkonexperte", weder die Frage noch das rechtliche Problem verstanden.

OT:
Hier findet doch kein Kurs für Installateure statt. Und so ganz nebenbei - wenn ein Wasserhahn fest sitzt, ist das ein Zeichen für schlechte Wartung, die man nicht einfach mit einer Zange behebt. Solche Dinge gehören in die Zuständigkeit eines ordentlichen Vermieters.
Mann, oh Mann!

Balkonexperte Experte! 13.08.2011 12:23

Jetzt schlägts aber 13, BLADDER!!!

Das Funktionieren eines Wasserhahns gehört in die TZuständigkeit eines ordentlichen Vermieters? Ganz ehrlich, ich habe schon mqanchen Unsinn von Ihnen gelesen, aber das hier ist wirklich spitze.

Bei Ihren Antworten kommt mir der Verdacht, dass Sie Vorsitzender eines Mietervereins sind. Und das heißt, weltfremd und mit großen Scheuklappen versehen.

Bladder Experte! 13.08.2011 14:25

"B-Experte" - Sie sollten Ihre abwegigen und völlig unnötigen Beiträge, speziell solche wie den letzten, einfach nicht schreiben.
Die Welt wäre glücklicher! :)

Balkonexperte Experte! 13.08.2011 15:20

Aha, da hab ich wohl einen Nerv getroffen. Nur getroffene Hunde jaulen.

Bladder Experte! 13.08.2011 18:30

:) :) Sie merken auch nix und wenn man Sie mit der Nase drauf stößt.

Selbst Redensarten sind Ihnen nicht geläufig.

Nochmal einen Tipp - schreiben Sie bitte nur etwas, wenn Sie auch was zu sagen haben.

Berthelstal Experte! 13.08.2011 21:31

Zur rechtlichen Lage:

BGB § 536 a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.
(2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

Meine persönliche Meinung:
Der Einsatz eines Werkzeuges ist oft besser als mit "Recht" noch mehr kaputt zu machen.
Ab er es kommt eben auch auf die Umstände an.

Bladder Experte! 14.08.2011 08:19

@Berthelstal,

ja, die rechtliche Lage war auch hier gefragt - wenn man sich den Eingangsbeitrag anschaut.

(Dies betrifft aber nicht nur diesen Beitrag.)

Allerdings, warum Sie nochmal ne Wiederholung meines rechtlichen Hinweises schreiben, ist nicht so recht erkennbar.

Mit dem tiefgründige Satz Ihrer persönlichen Meinung liegen Sie doch total neben der selbst gewählten Aufgabe dieses Mietrecht-Forums und auch neben den Errungenschaften eines Rechtsstaates.

Berthelstal Experte! 14.08.2011 08:30

@Bladder

Ohne die Grundsätze des Forums zu verletzen, darf es gestattet sein, Hinweise zur Lösung des Problems zu geben.
Deswegen habe ich meine Antwort zweigeteilt.

Bladder Experte! 14.08.2011 08:45

@Berthelstal,
Sie erlauben wohl, dass ich letztmals hierzu Stellung nehme.
Sie haben einmal, als Wiederholung, die rechtliche Seite mit der Kopie eines Paragrafen beantwortet und zum Zweiten eine zweifelhafte persönliche Meinung von sich gegeben.

Hier von einer Zweiteilung der Antwort zu sprechen, ist schon sehr mutig.
Allerdings möchte ich noch bemerken, dass ich schon gelesen habe, dass Sie es besser können.

Schönen Sonntag
Bladder

Berthelstal Experte! 14.08.2011 10:38

@Bladder
Sie maßen sich an, die hier durch andere Mitglieder geäußerten Meinungen zu kommentieren und zu zensieren.
Sofern diese Beiträge nicht grundsätzlich falsch sind, sollten Sie sich zurückhalten.
Ich fühle mich dabei nicht allein betroffen.




Bladder Experte! 14.08.2011 10:47

- Auch hier: Probleme mit dem Verständnis zur Sache.

- Niemand zensiert Beiträge - allerdings Sie sind gerade dabei!

- Die schlechteste Ausrede die ich seit langem gehört habe!

EOD

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