Gast
Die Regelung sieht so aus:
Naßräume: 3 Jahre
Wohnräume: 5 Jahre
Nebenräume: 7 Jahre
Aber das war mal. Inzwischen gibt es keine Regelung mehr, aber trotzdem würde ich renovieren, wenn es die Umstände erfordert.
Beim Auszug könnte ich dann die Rechnungen vorlegen, die nachweisen, wann und was ich renoviert habe. Dann habe ich bei einem Auszug keinen Streß mehr...
(Außerdem sieht es schöner aus..)
Oliver Curd
Hallo,
prinzipiell sind Sie zur Renovierung nur verpflichtet, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag schriftlich vereinbart wurde. Außer Sie haben die die Sache beschädigt. Normale Abnutzung ist mit der regulären Miete abgegolten.
mfg
O.c
cleo
Hallo..
warum sollte euch der Vermieter (nach 2 Jahren) auffordern, das Haus zu renovieren?
Lt. BGB (§ 535) ist grundsätzlich der Vermieter verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in dem vertragsgemäßen Zustand zu halten, d.h. da Erstbezug = renoviert, muß der Vermieter die sog. Schönheitsreparaturen (auch während eurer Mietzeit) durchführen, da er diese Pflicht (lt. eurer Aussage) mietvertraglich nicht auf euch "abgewälzt" hat - was heutzutage verständlicherweise eigentlich jeder Vermieter macht. (Demnach könntet ihr euren Vermieter nach 3 Jahren Mietzeit auffordern, eure Küche neu zu streichen!) Aber vorsichtshalber würde ich den Mietertrag noch einmal genau durchlesen!!!!
Von euch verursache Schäden (z.B. Kratzer des Hundes) müssen natürlich auch von euch behoben/bezahlt werden.
Gruß Cleo