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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich hoffe, dass ich hier mit meinem Problem an der richtigen Stelle bin und ihr mir helfen könnt.
Wir wohnen nun seit zwei Jahren in deinem großen Haus, wobei wir die ersten Mieter sind/waren(endlich ein eigenes Haus).
Nun sind wir uns nicht sicher, ob wir das Haus renovieren müssen.
In unserem Mietvertrag steht darüber nichts und wir haben auch keine besonderen Absprachen mit dem Vermieter getroffen.
Da wir aber zum Teil bunte Wände(unsere Kinder...) und auch einen Hund haben, der ab und zu an den Wänden und auch an den Türen gekratzt hat, denke ich, dass unserer Vermieter uns bald daraufhinweisen wird, dass wir das Haus renovieren müssen.
irgendwo habe ich aber mal gehört, dass man z.B. die Sanitäreinrichtungen erst nach 3 und die Wohnräume erst nach 5 Jahren renovieren muss, obei ich das nicht genau weiß.
Unser Vermieter hat zudem vergessen, eine Kaution zu erheben, weshalb er uns diese auch nicht vorenthalten kann.
Danke für eure Hilfe
Stichwörter: renovierung + alten + hauses + jahre

3 Kommentare zu „Renovierung 2 Jahre alten Hauses”

Gast Experte!

Die Regelung sieht so aus:
Naßräume: 3 Jahre
Wohnräume: 5 Jahre
Nebenräume: 7 Jahre

Aber das war mal. Inzwischen gibt es keine Regelung mehr, aber trotzdem würde ich renovieren, wenn es die Umstände erfordert.
Beim Auszug könnte ich dann die Rechnungen vorlegen, die nachweisen, wann und was ich renoviert habe. Dann habe ich bei einem Auszug keinen Streß mehr...
(Außerdem sieht es schöner aus..)

Oliver Curd Experte!

Hallo,

prinzipiell sind Sie zur Renovierung nur verpflichtet, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag schriftlich vereinbart wurde. Außer Sie haben die die Sache beschädigt. Normale Abnutzung ist mit der regulären Miete abgegolten.


mfg

O.c

cleo

Hallo..
warum sollte euch der Vermieter (nach 2 Jahren) auffordern, das Haus zu renovieren?
Lt. BGB (§ 535) ist grundsätzlich der Vermieter verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in dem vertragsgemäßen Zustand zu halten, d.h. da Erstbezug = renoviert, muß der Vermieter die sog. Schönheitsreparaturen (auch während eurer Mietzeit) durchführen, da er diese Pflicht (lt. eurer Aussage) mietvertraglich nicht auf euch "abgewälzt" hat - was heutzutage verständlicherweise eigentlich jeder Vermieter macht. (Demnach könntet ihr euren Vermieter nach 3 Jahren Mietzeit auffordern, eure Küche neu zu streichen!) Aber vorsichtshalber würde ich den Mietertrag noch einmal genau durchlesen!!!!
Von euch verursache Schäden (z.B. Kratzer des Hundes) müssen natürlich auch von euch behoben/bezahlt werden.
Gruß Cleo

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