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Der Vermieter muss selbstverständlich für Wasser in einer Mietwohnung sorgen und dies auch bezahlen. Im Mietvertrag müssen Vorauszahlungen neben der kalten Miete für alle Nebenkosten vereinbart werden, damit Sie das nicht alles vorzahlen müssen. Das haben Sie wohl versäumt, wenn ich Ihren Beitrag richtig verstanden habe.
Den Wasserverbrauch der Mieter müssen Sie daher am Jahresende ermitteln und dann den ganzen Rechnungsbetrag fordern (wenn Wasser als Nebenkostenposten im Mietvertrag steht). Dann wird der Mieter evtl. selbst auf die Idee kommen besser vorauszuzahlen.
Zu einer Einzugsermächtigung können Sie niemanden zwingen, das müssen die Mieter nicht machen.
Wenn die Mieter auch selten die Miete zahlen, wie Sie schreiben, dann können Sie diesen nach zwei aufeinanderfolgenden nicht gezahlten Mieten fristlos kündigen.
Susanne
Ich würde das von einem Fachanwalt abklären lassen. Wenn es vertraglich vereinbart ist, d.h. der Mieter hat mit seiner Unterschrift die Zustimmung gegeben, dann muss er sich selbst um die Verträge mit den Versorgern kümmern,
Vielleicht besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen und den Mieter schriftlich darauf hinzuweisen, das er ab Datum x den Vertrag selbst schliessen muss, aber wie gesagt, dass kann Dir ein Anwalt besser raten.