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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Alle

Ich brauche eure Hilfe !! Ich habe eine Haus gekauft aus dummheit. Die Mietern zahlen selten die Miete und die Nebenkosten. Da ich keine Rechtschutzversicherung habe, est ist seht schwierig fuer mich.

Jetzt um meine Grosste Problem..... Ich habe endlich eine neue Vertrag mit den Mieter gemacht wo er soll die Wasser/Abwasser und strom zahlen. Ich habe 5,000 Euro investiert in eine warmwasserspeicher, neues kamin und kaminofen.

Lauf neuen Mietvertrag, wollte ich dass das Wasseramt direkt mit den Mieter den wasserverbrauch abrechnet. Aber der wasseramt wollte das nicht und hat gesagt es geht nur mit eine Einzugermaechtigung. Das Wasseramt hat auch gesagt dass ich als Eigentumer verantwortlich bin fuer alle offene Rechnungen auch in die zukunft wenn die Mieter nicht zahlt.

Jetzt will die Mieter das Einzusermaegtigung nichts unterschreiben. Was kann ich jetzt tun? Ich bekomme nur die Kalte Miete und keine wasser vorauszahlung. Darf ich die wasser lieferung abmelden wenn es steht in der Mietvertrag dass die Mieter muss dass Wasser bestellen, besorgen und bezahlen?

Wenn es so nichts geht, kann ich das Geld fuer die Wasserverbrauch von der Mieter verlangen?

vielen dank im voraus und

mfg, ColcamÂ
Stichwörter: abrechnen + direkt + wasser + wasseramt

2 Kommentare zu „Wasser abrechnen direkt mit Wasseramt?”

fin Experte!

Der Vermieter muss selbstverständlich für Wasser in einer Mietwohnung sorgen und dies auch bezahlen. Im Mietvertrag müssen Vorauszahlungen neben der kalten Miete für alle Nebenkosten vereinbart werden, damit Sie das nicht alles vorzahlen müssen. Das haben Sie wohl versäumt, wenn ich Ihren Beitrag richtig verstanden habe.
Den Wasserverbrauch der Mieter müssen Sie daher am Jahresende ermitteln und dann den ganzen Rechnungsbetrag fordern (wenn Wasser als Nebenkostenposten im Mietvertrag steht). Dann wird der Mieter evtl. selbst auf die Idee kommen besser vorauszuzahlen.
Zu einer Einzugsermächtigung können Sie niemanden zwingen, das müssen die Mieter nicht machen.
Wenn die Mieter auch selten die Miete zahlen, wie Sie schreiben, dann können Sie diesen nach zwei aufeinanderfolgenden nicht gezahlten Mieten fristlos kündigen.

Susanne Experte!

Ich würde das von einem Fachanwalt abklären lassen. Wenn es vertraglich vereinbart ist, d.h. der Mieter hat mit seiner Unterschrift die Zustimmung gegeben, dann muss er sich selbst um die Verträge mit den Versorgern kümmern,
Vielleicht besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen und den Mieter schriftlich darauf hinzuweisen, das er ab Datum x den Vertrag selbst schliessen muss, aber wie gesagt, dass kann Dir ein Anwalt besser raten.

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