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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Hab da mal ein paar Fragen.
Ich ,mein Partner und mein Sohn(1/1/2 Jahre) wollen umziehen,da in unserer jetzigen Wohnung erhebliche Mängel aufgetreten sind.

Schimmel in den Wohn-und Schlafräumen
Heizung wird von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr Früh abgestellt.

Unsere jetzige Wohnung hat 63 m²,2 Räume und die Miete beträgt 406 euro warm.
Habe auch schon eine neue Wohnung gefunden,
diese hat 60 m²,3 Räume und die Miete beträgt 426 euro warm.

Komme aus Sachsen-Anhalt,Merseburg-Querfurt Kreis.

Nun meine Fragen:

Kann mir das Amt verbieten aus dieser Bruchbude auszuziehen?
Gibt es vielleicht Probleme mit den kosten?
Kann ich Umzugskosten beantragen?
Und wie Formuliert man diese ganzen Anträge überhaupt(Umzu,Umzugskosten)?

Ich habe auch gehört das man beim Amt Einmalzahlungen beantragen kann.
Hab sowas noch nie beantragt.
Wir hatten nämlich noch nie ein Schlafzimmer und das bekommen wir ja nun,was allerdings leer ist,da kein Bett Kleiderschrank vorhanden ist.
Stimmt das?
Wenn ja,wie beantrage ich das?

Wäre schön wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.
Stichwörter: umzug + empfänger + hartz + iv

3 Kommentare zu „Umzug Hartz IV empfänger”

steffi22

Hallo,

versuche einen formlosen schriftlichen Antrag beim Amt zustellen, in der Begründung schreibst du halt rein das in den Wohn - und Schlafzimmern Schimmel ist und auch das Problem das von 22uhr - 6Uhr die Heizung ausgestellt ist (worüber du dich aber auch beim Vermieter beschweren kannst - schließlich zahlst du ja Nebenkosten, und soviel wie ich weiß, ist es vom Gesetz her verboten die Heizungs Nachts bei minus Graden auszustellen... - bei mir im Mietvertrag steht z.B drin,das ich bei Minus Graden die Heizung minimal auf 1 drehen darf).
Und das es halt unzumutbar ist mit einem Kleinkind darin zuleben, als Anhang kannst du ja das Wohnungsangebot von der neuen Wohnung mit hineinlegen,von der Größe und Miethöhe dürfte es da eigendlich keine Probleme geben.
Wenn Du dann den Antrag (ob Ihr überhaupt umziehen dürft) gestellt hast, vergeht etwas Zeit, dann wird jemand unangemeldet vor eurer Tür stehen und will sich den Schimmel dann ansehen und wird sich einiges notieren. Wieder eine Zeit später werdet Ihr dann entweder eine Zustimmung oder eine Ablehnung bekommen.
Auf den Kosten die den Umzug betreffen werdet Ihr wahrscheinlich selbst sitzenbleiben,(weil es, soviel ich weiß, keine Umzugskostenbeihilfe mehr gibt), auch die sogenannten Einmalbeihilfen werden soviel ich weiß nur bei der ersten Wohnung gezahlt (natürlich aber auch nur wenn es berechtigt ist vom Elternhaus auszuziehen).
Aber versucht alles zubeantragen, Fragen kostet ja nix bzw. fast nix - eine Briefmarke eventuell <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
Liebe Grüße Steffi

Nickel

Auf den Kosten die den Umzug betreffen werdet Ihr wahrscheinlich selbst sitzenbleiben,(weil es, soviel ich weiß, keine Umzugskostenbeihilfe mehr gibt), auch die sogenannten Einmalbeihilfen werden soviel ich weiß nur bei der ersten Wohnung gezahlt (natürlich aber auch nur wenn es berechtigt ist vom Elternhaus auszuziehen).

Das ist korrekt so. Sobald man auf eigenen Wunsch umzieht, erstattet das Amt keine Kosten. Diese werden nur übernommen, wenn von Amts wegen ein Umzug angeordnet wird.
WEr ist denn für euch zuständig? Direkt das Arbeitsamt? Bei mir ist es ein sog. Fallmanager beim Amt für soziale Dienste. Wenn ich irgendwas wissen will, gehe ich dort immer gleich direkt hin oder rufe an. Habe auch einen Wohungswechsel vor mir. Habe dann auch vorher nachgefragt, ob das in Ordnung geht, dass ich dort hinziehe. Wenn man sicher auftritt bei den Ämtern, dann klappt das auch. <!-- s ;) --><!-- s ;) -->
Viel Glück, dass es klappt mit der neuen Wohnung!

melli6681

kann den vorherige antworten nur zustimmen den heut zu tage ist es gar nicht mehr so einfach die zu stimmung vom amt zu bekommen für einen umzug,habe selber grade das problem u. würde mich auch über antworten bzw. hilfe freuen! kann dir aber noch einen tipp geben lasse dir von deinem kinderartz u. von deinem artzt atteste geben da es für kleinkinder u. für ein selber auch nicht grade gesund ist! schilder deinen ärtzten den schimmelbefall deiner wohnung u. der artzt muss im attest bei deinem kind auf jedenfall hineinschreiben das ein umzug dringend erforderlich zur gesunderhaltung deines kindes ist was aber die meisten ärtzte machenu. zur not gehe zum gesundheitsamt wo meistens auch jemand raus kommt u. sich die geschichte ansieht u. helfen kann! hoffe konnte dir helfen lieben gruss ps. die neue wohnung muss aber im satz vom amt liegen sonst haste keine chance u. lege die atteste zu sammen mit dem wohnungsangebot der neuen wohnung bei somit haste gleich eine trifftige begründung! <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

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