rhw
Hallo,
Mietminderung ist hier möglich. Dem Vermieter umgehend schriftlich die Mängel anzeigen, angemessene Frist(en) zur Beseitigung setzen (für Strom- und Wasserprobleme sicher kürzere als für die baulichen Mängel), Mietminderung ankündigen. Wegen der Stromabschaltung kommt auch eine Ersatzvornahme in Frage, also nach fruchtlosem Fristablauf selbst einen Handwerker beauftragen und Kosten dann vom Vermieter ersetzen lassen, bzw. ggf. bis dahin Miete zurückbehalten.
Aber dennoch - auch wegen evtl. vorzeitigem Auszug - Mieterbund aufsuchen!
MfG
rhw