Immobilienwirt
Eigentümer einer Wohnung heißt nicht gleich alles bestimmen können sorry.
Das es sich bei Markisen um bauliche Änderungen die Fassade betreffend handelt, kann nicht jeder eigentümer machen was er will.
In einigen Teilungseklärungen bzw. Grundlagenurkunden sind dazu spielregeln festgehalten, die das Anbringen gestatten oder ausschließen.
sonst in der ETV Beschluss dazu herbeiführen.