FischkoppStuttgart
Nicht ganz einfach.
1. Teppich.
Keiner kann von ihnen Verlangen, das sie den Teppich erneuern.
Ein Teppich ist nach ca 10 Jahren abgewohnt.
aber...
Sollten sie den Teppich beschädigt haben, Brandlich, Rotwein ... und er lässt sich nicht reinigen, dann ersetzten. Verursacher Prinzip.
Reinigung sollte langen!
2. Wände
Der Zustand bei Einzug ist wieder herzustellen. d.h. Malen! !
Von entfernen der Tapete kann nicht die Rede sein!
Sie haben im Mietvertrag eine Klausel wegen Schönheitsrenovierung.
Hierdran haben sie sich zu halten!
3.Treppenhaus
gehört das Treppenhaus zu iher Wohnung oder ist das Treppenhaus ein allgemein zugänglicher Raum?? (Mehrfamilienhaus)
Wenn algem. Raum meines Wissens nicht ihr Problem.
4 Sat Anlage.
keine Ahnung
Tip:
Es kündigt sich ärger an. Suchen sie ggf. Hilfe auf. Mieterschutzbund bzw Anwalt auf.