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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo und Hilfe an alle Fachkundigen,

nach unseren fristgemäßen Kündigung haben wir heute ein Schreiben unseres Vermieters mit den Auflagen zum Auszug erhalten.

Unter Andrem sind folgende Forderungen enthalten:

- Teppichboden beim Einzug neu - beim Auszug in diesen Zustand versetzen

- Wände in allen Räumen frisch gestrichen - beim Auszug alle Tapeten entfernen

- Treppenhaus wurde nach dem Einzug frisch gestrichen - nach dem Auszug diesen Zustand herstellen

- Satanlage wurde beim Einzug neu installiert, Kosten je zur Hälfte getragen - nach Auszug soll diese kostenfrei im Haus bleiben

Das sind die Auflagen, die uns nicht klar sind. Darf ein Vermieter diese Forderungen stellen bzw. sind diese Forderungen rechtens?

Vielen Dank im Voraus
LG
susisorglos
Stichwörter: verlangen + vermieter + auszug

1 Kommentar zu „Was kann ein Vermieter beim Auszug verlangen”

FischkoppStuttgart Experte!

Nicht ganz einfach.

1. Teppich.
Keiner kann von ihnen Verlangen, das sie den Teppich erneuern.
Ein Teppich ist nach ca 10 Jahren abgewohnt.
aber...
Sollten sie den Teppich beschädigt haben, Brandlich, Rotwein ... und er lässt sich nicht reinigen, dann ersetzten. Verursacher Prinzip.

Reinigung sollte langen!

2. Wände
Der Zustand bei Einzug ist wieder herzustellen. d.h. Malen! !
Von entfernen der Tapete kann nicht die Rede sein!
Sie haben im Mietvertrag eine Klausel wegen Schönheitsrenovierung.
Hierdran haben sie sich zu halten!

3.Treppenhaus
gehört das Treppenhaus zu iher Wohnung oder ist das Treppenhaus ein allgemein zugänglicher Raum?? (Mehrfamilienhaus)
Wenn algem. Raum meines Wissens nicht ihr Problem.

4 Sat Anlage.
keine Ahnung

Tip:
Es kündigt sich ärger an. Suchen sie ggf. Hilfe auf. Mieterschutzbund bzw Anwalt auf.

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