Bladder 24.05.2011 10:50
Der einzige, der Ihnen die Kosten auferlegen könnte/dürfte, wäre ein Richter.
Der Vermieter muss seine Behauptung vor Gericht zu beweisen.
Berthelstal 24.05.2011 11:38
Der Verursacher trägt die Kosten. Bei einem Streitwert von 9 T€ lohnt sich ein Anwalt.
Chaos45 24.05.2011 19:03
Verursacher = unbekannt
Wir behaupten der Vermieter ist schuld und Vermieter behauptet wir sind schuld
Bladder 24.05.2011 19:42
M.E. hat zuerst der Vermieter die Wohnräume der Mieter wieder bewohnbar zu machen. Das bedeutet, er hat eine Verpflichtung nach § 535 BGB dem Mieter gegenüber .
Auszug: Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Danach wäre es weiter am Vermieter nachzuweisen, dass den Mieter an diesem Schaden ein Verschulden trifft.
Der Mieter sollte eine Privathaftpflicht haben, dann würden die Forderungen des Vermieters und auch ein mögliches Verfahren in vollem Umfang über diese Versicherung abgewickelt.
Chaos45 27.05.2011 21:52
Es gibt Neuigkeiten:
es war gestern nochmal ein Messtechniker da, dieser hat erneut feuchte Wände im Eingangsbereich festgestellt. Auch im Hausflur war Feuchtigkeit messbar. Im alten Messprotokoll waren die Messpunkte staub trocken und nach 4 Wochen wieder klatsch nass.
Muss dieser Paragraph im Mietvertrag festgehalten werden? Finde darüber nämlich nichts