Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Chaos45 hat diese Frage gestellt
Hallo liebes Forum,

wir haben seit dem 30.03.2011 aktuell einen nicht unerheblichen Wasserschaden.

Die Fakts:

- Erdgeschoss Wohnung, ohne Keller
- Wasser trat vermutlich in der Küche aus
- sämtliche Rohre sind in der Decke verlegt
- Wasserschächte sind alle in Ordnung, keine defekte an Zu und -Ableitungen

Der Werdegang:

Am Abend stellten wir eine leichte Wölbung des Laminatsfest, darauf hin entfernten wir das Laminat in der Küche. Darunter stand das Wasser. Wir bauten sämtliche Schränke ab, man sah schon wie sich das Wasser in die Wände gesaugt hat.

Die Fachfirmen:

Messtechniker stellten in unserer 2 Raumwohnung fest das sämtliche Wände nass sind, es gibt keine die Trocken ist.
In der Wohnung wurde sämtliche Sachen ausgeschlossen(Zu und-Ableitungen, Heizungsrohre, Waschmaschiene, Geschirrspüler etc.)

Das mysteriöse:

unmittelbar neben unserer Wohnung (getrennt durch den Hausflur) befindet sich der Hausanschluss. Dort im Schacht steigen Heizungsrohre auf und dieser ist ca. 20cm voll Wasser gelaufen... wurde leider schon reperiert.

Auch die Außenfasade ist sichtbar feucht bzw. war mal feucht

Der Vermieter:

Aufgrund der Sachlage will er uns sämtliche Kosten auferlegen. Trocknung, sämtliche Handwerker und Materialien.
Kosten liegen ca. bei 9.000€
Der Vermieter geht davon aus das wir den Schaden mit Absicht verursacht haben.

Meine Frage:

Wer kommt für diesen Schaden auf? Darf der Vermieter dem Mieter die Kosten auferlegen?

Vielen Dank

Chris

5 Kommentare zu „Wasserschaden ohne Ursache”

Bladder Experte! 24.05.2011 10:50

Der einzige, der Ihnen die Kosten auferlegen könnte/dürfte, wäre ein Richter. :)

Der Vermieter muss seine Behauptung vor Gericht zu beweisen.

Berthelstal Experte! 24.05.2011 11:38

Der Verursacher trägt die Kosten. Bei einem Streitwert von 9 T€ lohnt sich ein Anwalt.

Chaos45 24.05.2011 19:03

Verursacher = unbekannt

Wir behaupten der Vermieter ist schuld und Vermieter behauptet wir sind schuld

Bladder Experte! 24.05.2011 19:42

M.E. hat zuerst der Vermieter die Wohnräume der Mieter wieder bewohnbar zu machen. Das bedeutet, er hat eine Verpflichtung nach § 535 BGB dem Mieter gegenüber .
Auszug: Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Danach wäre es weiter am Vermieter nachzuweisen, dass den Mieter an diesem Schaden ein Verschulden trifft.

Der Mieter sollte eine Privathaftpflicht haben, dann würden die Forderungen des Vermieters und auch ein mögliches Verfahren in vollem Umfang über diese Versicherung abgewickelt.

Chaos45 27.05.2011 21:52

Es gibt Neuigkeiten:

es war gestern nochmal ein Messtechniker da, dieser hat erneut feuchte Wände im Eingangsbereich festgestellt. Auch im Hausflur war Feuchtigkeit messbar. Im alten Messprotokoll waren die Messpunkte staub trocken und nach 4 Wochen wieder klatsch nass.

Muss dieser Paragraph im Mietvertrag festgehalten werden? Finde darüber nämlich nichts

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.