Mietermini 13.08.2008 12:30
Hallo schokoundkeks,
das Eichgesetz sieht vor, dass die Wasserzähler in Abständen (alle 5 Jahre bei den Warmwasserzählern und alle 6 Jahre bei den Kaltwasserzählern) geeicht werden müssen. Dies geschieht in der Regel dadurch, dass die Zähler durch das Ableseunternehmen, das auch die Heizungs- und Wasserkostenabrechnen erstellt, ersetzt werden. Das ist preiswerter, als wenn die Geräte ausgebaut und geeicht werden und dann noch einmal jemand in die Wohnung kommen muss, um die Geräte wieder einzubauen. Ganz abgesehen davon, dass der in dieser Zeit erfasste Verbrauch nicht gemessen werden könnte.
Sprechen Sie einfach Ihre Hausverwaltung oder das Ableseunternehmen an, die geben Ihnen die Auskunft.
Gruß Mietermini
Mietermini 13.08.2008 12:31
Die Kosten gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten, die Umlage erfolgt mit der Wasserabrechnung.
Gruß Mietermini