Berthelstal 08.01.2010 20:25
Der Vermieter darf Ihnen fristlos kündigen. Die Heizung abstellen aber wohl eher nicht. Das ist leider so!
smile30625 11.01.2010 15:29
Hallo,
Nachforderungen aus einer Betriebskostenabrechnung zählen nicht zu den Mietrückständen, die zur fristlosen Kündigung berechtigen.
Falls die Abrechnung nicht ordnungsgemäß sein sollte, besteht auch kein Anspruch auf Zahlung des Abrechnungssaldos. Allerdings sind Einwendungen gegen die Abrechnung innerhalb eines Jahres nach Zugang der Abrechnung zu erheben.
In Wohnungsmietverhältnissen ist das Abstellen der Heizung nach Kündigung ("Kalte Räumung" unzulässig.
Viele Grüße
smile