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luisebenz hat diese Frage gestellt
Die Nebenkostennachforderung aus dem letzten Jahr meines Vermieters war mir völlig undurchsichtig und nicht nachvollziehbar. Deshalb halbe ich die Zahlung verweigert .
Ferner erreicht die Wohnung in den Wintermonaten kaum 18°C .deshalb habe die die Gesamtmiete um 30% gekürzt. Jetzt habe ich eine fistlose Kündigung erhalten, weill die Mietforderungen mehr als 3 Mieten betragen.
Darf der das? Gehören die Nebenkostennachforderungen und die seiner Meinung unberechtigten Mietminderungen zu den anrechnenbaren Mietforderungen für eine fristlose Kündigung? Und er hat angedroht die Heizungen jetzt einzustellen da er fristlos gekündigt hat. Darf der das?


2 Kommentare zu „ Berechtigen Nebenkostennachforderungen und unberechtigte Mietminderungen eine fristlose Kündigung? ”

Berthelstal Experte! 08.01.2010 20:25

Der Vermieter darf Ihnen fristlos kündigen. Die Heizung abstellen aber wohl eher nicht. Das ist leider so!

smile30625 Experte! 11.01.2010 15:29

Hallo,

Nachforderungen aus einer Betriebskostenabrechnung zählen nicht zu den Mietrückständen, die zur fristlosen Kündigung berechtigen.

Falls die Abrechnung nicht ordnungsgemäß sein sollte, besteht auch kein Anspruch auf Zahlung des Abrechnungssaldos. Allerdings sind Einwendungen gegen die Abrechnung innerhalb eines Jahres nach Zugang der Abrechnung zu erheben.

In Wohnungsmietverhältnissen ist das Abstellen der Heizung nach Kündigung ("Kalte Räumung" ;) unzulässig.

Viele Grüße
smile

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