Susanne
Wenn Du zum 31.11. gekündigt hast, kann die Wohnung natürlich nicht zum 01.11. vermietet werden. Damit sollte man die mal ärgern! (Da bin ich aber noch gaaar nicht ausgezogen...) Vielleicht ist es Dir aber auch angenehm. Wichtig wäre in diesem Falle aber auch sich hier nicht auf irgendwelche Vereinbarungen mit dem Nachmieter einzulassen, sondern mit dem Vermieter, weil dieser der einzige tatsächliche Vertragspartner ist.
Ist Dir der Termin also angenehm, bestehe darauf, dass Du einen schriftlichen Auflösungsvertrag zu dem Datum bekommst, da ja Deine KF noch gar nicht abgelaufen ist. Es könnte also passieren, dass Du:
-im Nachhinein für den Zeitraum eine NK-Abrechnung bekommst
-eine Abmachung mit dem Nachmieter über Zahlung von Miete und Nebenkosten nicht eingehalten wird.
->bringt mündlich alles nur Ärger, daher schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter.
Genauso geht es Deinem Nachmieter, daher kannst Du auch Niemanden eine Zusage bezüglich der Wohnung geben, weil der Vermieter bestimmt, an Wen er sie vermietet. Das mit der Küche ist aber def. Dein Problem, ggf. solltest Du den niedrigeren Preis annehmen, ansonsten musst Du sie ausbauen, da hat auch der VM Anspruch darauf!