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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,
also folgendes. wir haben unsere wohnung fristgemäß zum 1.12 gekündigt, haben eine bestätigung bekommen und die dame von der mietgesellschaft hatgefragt, ob sie interessenten unsere nummer geben darf. ich habe eingewilligt und gesagt, dass wir jedoch die küche gerne an den nachmieter verkaufen würden und ich mich auch selber um einen nachmieter bemühen werde. daraufhin hatte ich dann einige interessenten, sowohl von seiten der mietgesellschaft, als auch leute, die ich "organisiert" habe. heute ruft mich dann einer der interessenten an und sagt, dass sie bei der mietgesellschaft war und einen mietvertrag zum 1.11 unterschrieben hat. die küche würde sie nehmen, aber nicht zu dem von mir vorgeschlagenen preis, sondern einem deutlich niedrigerem und wenn ich da nicht zustimme wird sie die wohnung eben ohne die küche nehmen.
was mich am allermeisten stört ist, dass die mietgesellschaft anscheinend ohne noch mal mit uns rücksprache zu halten, die wohnung zum 1.11 vermietet hat, ohne das sie 100% weiß, dass wir dann auch schon ausgezogen sind. das geht doch nicht, oder? und wenn das nicht in ordnung ist, welche möglichkeiten habe ich dann, dass jemand anders die wohnung noch bekommen könnte, denn ich habe eigentlich jemand anderem bereits zugesagt.
mit der mietgesellschaft werde ich morgen sprechen, habe aber kein gutes gefühl. rat?

vielen dank schon mal
Stichwörter: frist + nachmieter + rechte

1 Kommentar zu „Nachmieter / Frist / Rechte?”

Susanne Experte!

Wenn Du zum 31.11. gekündigt hast, kann die Wohnung natürlich nicht zum 01.11. vermietet werden. Damit sollte man die mal ärgern! (Da bin ich aber noch gaaar nicht ausgezogen...) Vielleicht ist es Dir aber auch angenehm. Wichtig wäre in diesem Falle aber auch sich hier nicht auf irgendwelche Vereinbarungen mit dem Nachmieter einzulassen, sondern mit dem Vermieter, weil dieser der einzige tatsächliche Vertragspartner ist.
Ist Dir der Termin also angenehm, bestehe darauf, dass Du einen schriftlichen Auflösungsvertrag zu dem Datum bekommst, da ja Deine KF noch gar nicht abgelaufen ist. Es könnte also passieren, dass Du:
-im Nachhinein für den Zeitraum eine NK-Abrechnung bekommst
-eine Abmachung mit dem Nachmieter über Zahlung von Miete und Nebenkosten nicht eingehalten wird.
->bringt mündlich alles nur Ärger, daher schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter.

Genauso geht es Deinem Nachmieter, daher kannst Du auch Niemanden eine Zusage bezüglich der Wohnung geben, weil der Vermieter bestimmt, an Wen er sie vermietet. Das mit der Küche ist aber def. Dein Problem, ggf. solltest Du den niedrigeren Preis annehmen, ansonsten musst Du sie ausbauen, da hat auch der VM Anspruch darauf!

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