Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Voraussetzungen<br />
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Wer erhält einen Wohnberechtigungsschein ?<br />
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Haushalte, deren anrechenbares Einkommen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen. <br />
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Einkommensgrenzen<br />
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Die nachstehende Übersicht zeigt die sich je nach Haushaltsgröße ergebende Einkommensgrenze.<br />
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Zahl der zum Haushalt zählenden Familienmitglieder/Grenze für das jährliche Familieneinkommen:<br />
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1: 12.000 €<br />
2: 18.000 €<br />
3: 22.100 €<br />
4: 26.700 €<br />
5: 30.300 €<br />
6: 34.400 €<br />
7: 38.500 €<br />
8: 42.600 €<br />
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Gehören zum Haushalt Kinder, so erhöht sich die Einkommensgrenze je Kind um 500 €. <br />
Das Familieneinkommen setzt sich aus dem Jahreseinkommen aller zum Haushalt gehörender Familienmitglieder zusammen. Es wird in einem nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) näher bestimmten Verfahren ermittelt und entspricht annähernd dem Nettoeinkommen .<br />
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Bei Vorliegen der Voraussetzungen können noch Freibeträge ( wie z.B. für allein Erziehende, Schwerbehinderte oder junge Familien) vom Einkommen in Abzug gebracht werden. <br />
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Im Einzelfall kann bei der Abteilung Baurecht, Umweltrecht und Wohnen die jeweils maßgebliche Einkommensgrenze erfragt werden.<br />
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Höhere Einkommengrenzen für den Bezug sogenannter nicht öffentlich geförderter ( Sozial-) Mietwohnungen :<br />
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Für den Bezug sogenannter nicht öffentlicher Wohnungen (gefördert bzw. erbaut seit 1990) dürfen die oben genannten Einkommensgrenzen um bis zu 60 Prozent überschritten werden. <br />
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Die Wohnungsmieten für diese nicht öffentlich geförderten Wohnungen liegen in einer Größenordnung <br />
bis ca. 6 und 6,50 €. <br />
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Welche Unterlagen werden benötigt ?<br />
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Ausweis <br />
Nachweis über das Einkommen von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, z.B.: <br />
letzte Gehaltsabrechnung einschließlich Nachweis über Sonderzuwendungen <br />
letzter Einkommensteuerbescheid/-Erklärung und letzte Einnahmen-Überschussrechnung bei Selbstständigen. <br />
Falls zutreffend: <br />
Behindertenausweis <br />
Mutterpass <br />
Schulbescheinigung für Kinder ab 15 Jahre <br />
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Stichwörter: bekommt + wbs

0 Kommentare zu „WBS wer bekommt einen?”

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