Gast
Rechtslage: Damals seid Ihr beide noch Mieter gewesen, damit ist jeder von Euch voll für die Miete haftbar. Korrekterweise hätte der Vermieter daher gegen Euch beide geklagt und sich das Geld bei einem von Euch (nach seiner Wahl!) geholt.
Einfachste Lösung dürfte sein, Du zahlst die Miete, schickst Deinem Ex einen Mahnbescheid (nicht teuer, ausserdem muss er den Zahlen...) und falls es zu einem Verfahren kommen sollte kannst Du Deinen Vermieter als Zeugen benennen.