Fressbaeckchen
Hallo!
Da wirst du vermutlich nicht auskommen - denn in aller Regel werden Maklerverträge derart geschlossen, daß der Verkäufer seine Immobilie innerhalb der Dauer des Vertrages NUR über den Makler verkaufen darf, was gleichzeitig für dich bedeutet, daß du sie über einen Makler kaufst ... selbst als aktueller Mieter.
Ich halte dies zwar - genau auf den Fall des bisherigen Mieters bezogen - für rechtlich fragwürdig, jedoch gilt ja zumindest für das Verhältnis Vermieter - Sparkasse Vertragsfreiheit. Die Frage, die sich noch stellen könnte, ist, ob du nicht ein Vorkaufsrecht für die Wohnung hast. Ob dieses durch einen "Zwangs-Makler" ggf. erschwert werden darf, weiß ich nicht ... vielleicht kennt ja jemand dementsprechende Urteile.
Ralf
Christoph_A.
Ein gesetzliches Vorkaufsrecht hättest Du nur, wenn alle Wohnungen im Haus dem VM gehören, und er diese während der Mietzeit in Eigentumswohnungen umwandelt. Oder im Mietvertrag wurde so etwas vereinbart.
Ist es aber nur eine normale Eigentumswohnung, gibt es kein gesetzliches Vorkaufsrecht.
Christian Rudolph
...
Da wirst du vermutlich nicht auskommen - denn in aller Regel werden Maklerverträge derart geschlossen, daß der Verkäufer seine Immobilie innerhalb der Dauer des Vertrages NUR über den Makler verkaufen darf, ...[/quote:53bd1]
Dazu müsste ein qualifizierter Makleralleinauftrag existieren.
Ansonsten darf der Eigentümer jederzeit auch selber tätig werden und die Wohnung verkaufen.
Desweiteren ist hier keine Provision zu zahlen, da der Interessent, der ja Mieter ist, die Wohnung bereits kennt, also Vorkenntnis hat. Sprich: Der Makler (die Sparkasse) hat weder die Möglichkeit zum Abschluss eines Hauptvertrages nachgewiesen, noch vermittelt.
Sollte es also zu einem Kaufvertrag kommen, ist keine Maklerprovision fällig.
Das sollten die Damen und Herren von der Sparkasse allerdings wissen.