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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

1. Frage
Ich wohne mit meiner Frau in einer 1 Zimmer Mietwohnung ( 60 m²) und meine Frau besitzt eine Eigentumswohnung 2 Zimmer ( 70m² + ausgebauter Dachboden ca. 25 m²) die seit ca einem 1/2 Jahr Vermietet ist. Wir haben uns jetzt früher als geplant entschlossen eine Familie zu Gründen da meine Frau zur Zeit auch keine Arbeit mehr bekommt. Ist es möglich Eigenbarf anzumelden oder gibt es da keine möglichkeit nach so geringer Vermietungszeit. ?

2. Frage
Oder ist es sowieso besser erst mal mit den Mietern persöhnlich zu Sprechen ?

3.Frage
Oder sollte ich abwarten bis meine Frau eventuell schwanger ist und dann wegen Eigenbedarf kündigen.

4.Frage
Gibt es eigentlich Zeitliche Fristen ab wann man wegen Eigenbedarf kündigen darf ?

Viele Fragen, aber ich hoffe das Ihr mir b.z.w. uns helfen könnt.
Wir wollen auch einen risiegen Rechtsstreit vermeiden wenn es geht.

Vielen Dank im vorraus auch von meiner Frau

Ulfi
Stichwörter: wegen + eigenbedarf + kündigen

1 Kommentar zu „Wegen Eigenbedarf kündigen”

Susanne Experte!

Da beim Eigenbedarf immer noch viele Fehler gemacht werden, was die Kündigung betrifft, sollte diese von einem Fachanwalt gemacht werden, der die ganze Sache betreut, u.a. auch deshalb, wenn es zu Schwierigkeiten mit den Mietern kommen kann!

Wenn es sich bei dem Mietvertrag um einen normalen, unbefristeten Vertrag handelt, der erst ein halbes Jahr läuft, ist lediglich die Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten.
Ob Du vorab ein Gespräch mit den Mietern suchst, bleibt Dir überlassen, ich persönlich finde, dass das immer so nach "schlechtem Gewissen" aussieht.(es sei denn, Du hast hoch und heilig versprochen, dass diese Wohnung niiieeemals auf Eigenbedarf gekündigt wird!)
Du musst Dich für Deine geänderte Lebensplanung ja auch nicht vor anderen rechtfertigen oder entschuldigen.
Ich würde auf keinen Fall erst schwanger werden und dann kündigen! Je nachdem, welche Probleme es geben könnte, stehst Du dann entweder mit einer hochschwangeren Frau auf der Strasse oder im Umzugsstress (worst case) Immer dran denken, dass Ihr gegenüber Eurem Vermieter auch verpflichtungen wie Kündigungsfrist und fristgemässe Räumung der Wohnung habt etc.

Viel Spass beim Gründen!

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