Susanne
Da beim Eigenbedarf immer noch viele Fehler gemacht werden, was die Kündigung betrifft, sollte diese von einem Fachanwalt gemacht werden, der die ganze Sache betreut, u.a. auch deshalb, wenn es zu Schwierigkeiten mit den Mietern kommen kann!
Wenn es sich bei dem Mietvertrag um einen normalen, unbefristeten Vertrag handelt, der erst ein halbes Jahr läuft, ist lediglich die Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten.
Ob Du vorab ein Gespräch mit den Mietern suchst, bleibt Dir überlassen, ich persönlich finde, dass das immer so nach "schlechtem Gewissen" aussieht.(es sei denn, Du hast hoch und heilig versprochen, dass diese Wohnung niiieeemals auf Eigenbedarf gekündigt wird!)
Du musst Dich für Deine geänderte Lebensplanung ja auch nicht vor anderen rechtfertigen oder entschuldigen.
Ich würde auf keinen Fall erst schwanger werden und dann kündigen! Je nachdem, welche Probleme es geben könnte, stehst Du dann entweder mit einer hochschwangeren Frau auf der Strasse oder im Umzugsstress (worst case) Immer dran denken, dass Ihr gegenüber Eurem Vermieter auch verpflichtungen wie Kündigungsfrist und fristgemässe Räumung der Wohnung habt etc.
Viel Spass beim Gründen!