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schnuffel hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe vor 6 Wochen eine 3,5 Zimmer EG Wohnung in einem Dreifamilienhaus bezogen.
Es wohnen dort nur meine Wenigkeit und über mir eine randalierend Familie. Die DG ist unbewohnt. Von diesen 6 Wochen habe ich und meine Tochter genau 5 Nächte schlaf bekommen. Die restlichen Nächte verbringe ich damit das ich ständig die Polizei rufe oder darauf warte das diese Familie wieder ruhig wird.
Ich habe der Wohnungsverwaltung zwei Schreiben zukommen lassen, wo dieses alles drin steht, aber sie sagt: "Wir können nichts tun.´"
Nachdem ich das erste mal die Polizei gerufe habe , wurde mir am nächsten Tag das neue MTB meiner Tochter aus einem abgeschlossenem Fahrradkeller geklaut. Nur ich und die Familie haben einen Schlüssel dafür. Sie streiten den Diebstahl natürlich ab. Das randalieren geht einfach immer weiter, ich kann nicht mehr und habe der Wohnungsgesellschaft mitgeteilt das ich eine massive Mietminderung machen werde und mir auch vorbehalte dort wieder ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wieder auszuziehen wenn da nichts geschieht.
Darauf wurde mir mitgeteilt,: Da es sich hier um eine "Aussage gegen Aussage" handel könne man nichts tun, ´sie werden sich natürlich bei der Polizei nach den Einsätzen erkundigen aber ansonsten passiert nichts.
Jetzt wurde von der Verwaltung ein Hausmeister durchgeschickt bezgl. der Mängel, der folgendes feststellte die obere Etage ist die Wohnungstür kaputt, im Hausflur wurde ein ´Lagerfeuer gemacht und auf dem Dachboden haben auch Zerstörungen stattgefunden. Unter der Kellertreppe wurde uriniert und die Lichtschalter sind aus der Wand gerissen. Aber es passiert immer noch nichts, mir wurde gesagt das könnte genausogut auch ich gewesen sein. Ich kann nicht mehr und bin völlig am Ende, ich möchte mir jetzt eigentlich sofort eine andere Wohnung anmieten, weiß aber nicht ob ich so ohne weiteres den anderen Vertrag auflösen kann, ich habe das zwar alles schriftlich angemeldet, aber ich kenne die Rechtslage nicht und kann mir auch
zur Zeit nicht wirklich einen Anwalt leisten. Ich bin alleinerziehend und ganztägig als Sekretärin tätig aber ich habe nicht wirklich viel Geld übrig um mir so etwas zu leisten.
Vielleicht gibt es ja hier jemanden der mir sagen kann, ob ich einfach ausziehen kann?
Dafür bedanke ich mich schon mal im Vorfeld

1 Kommentar zu „Wegen Lärmbelästigung sofortiger Umzug möglich?”

AMAyer Experte! 19.09.2008 08:00

Schwierig, schwierig!

Sie müssen über einen längeren Zeitraum ein Lärmprotokoll führen um Ihre Aussage einigermaßen glaubhaft zu machen. Zeugen haben Sie wahrscheinlich wenige oder keine.

Es wird das einfachste sein, Sie ziehen fristgerecht aus! Erspart Ihnen Ärger und unnötige Kosten.

Andreas Mayer

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