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anduuu hat diese Frage gestellt
Hallo,

so hab mich jetzt nach langem lesen hier auch mal angemeldet.

Habe auch einige Unklarheiten zum Thema Nebenkosten Abrechnung, hoffe hier Hilfe zu finden.

Folgender Fall:

Wir sind am 01.03.2006 in unsere Wohnung eingezogen.
Der Vermieter ist zwar sowhl 2006 als auch 2007 zum ablesen der Meßeinrichtungen der Heizung und Wasseruhr gekommen.

Eine Abrechnung der NK hab ich trotz mehrmaliger Anfrage für 2006 Geschweige für 2007 bekommen.

Frage 1: Im MV steht das über die NK Vorrauszahlung jährlich abgerechnet wird.

Heisst das wenn jetzt die Abrechnung 2006 kommen würde ich im Falle einer Nachzahlung nicht mehr zahlen müsste??

Frage 2: Muss der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung
getrennt für 2006 und 2007 erstellen oder darf er beides kombinieren?

Vielen Dank schonmal für Antworten.

Anduuu
Stichwörter: Nebenkosten Fristen Form

2 Kommentare zu „Auch mal ne Frage zum leidigen Thema Nebenkosten”

trappatonii

Hallo ,

ich hab da mal ne frage : im April ist meine EX freundin ausgezogen da hab ich 540 € MIETE bezahlt WARM. bis zum ende des Jahres hab ich diese 540 € weitergezahlt eigentlich müßte ich doch nicht so viel Zahlen da ich ja nun alleine in der Wohnung lebe.
Wie kann ich vorgehen würde mich über ein feedback freuen !!! UM wieviel € kann ich die Nebenkosten runterschrauben ??? ich würde mich echt über jede info freuen

MichaRecht Experte!

Hallo anduuu,
wenn es Wort wörtlich vereinbart ist des der Vermieter sich verpflichtet jährlich eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen und danach abzurechnen dann hast Du ein Recht darauf.
Es gibt auch Verträge da ist ein Fester Satz für Nebenkosten ausgeschrieben ohne Anpassungsklausel. Ist allerdings sehr selten. Da braucht der Vermieter nicht abrechnen und er darf keine Nachzahlung fordern. Also es kommt darauf an was in dem Mietvertrag steht.
Zur Verjährung - Betriebskostenabrechnungen Verjähren meines Wissens nach, 1 Jahr nach Berechnungszeitraum. Das kann vom 01.01.2006 – 31.12.2006 also am 01.01.2007 verjährt sein oder auch von 01.06.2006 – 31.05.2007 verjährt am 01.06.2008. Abrechnungen für mehrere Abrechnungszeiträume in einer Rechnung sind mir nicht bekannt.
Wenn die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung im Verhältnis zum Verbrauch steh würde ich nicht auf eine Abrechnung bestehen.

MfG
MichaRecht

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