trappatonii
Hallo ,
ich hab da mal ne frage : im April ist meine EX freundin ausgezogen da hab ich 540 € MIETE bezahlt WARM. bis zum ende des Jahres hab ich diese 540 € weitergezahlt eigentlich müßte ich doch nicht so viel Zahlen da ich ja nun alleine in der Wohnung lebe.
Wie kann ich vorgehen würde mich über ein feedback freuen !!! UM wieviel € kann ich die Nebenkosten runterschrauben ??? ich würde mich echt über jede info freuen
MichaRecht
Hallo anduuu,
wenn es Wort wörtlich vereinbart ist des der Vermieter sich verpflichtet jährlich eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen und danach abzurechnen dann hast Du ein Recht darauf.
Es gibt auch Verträge da ist ein Fester Satz für Nebenkosten ausgeschrieben ohne Anpassungsklausel. Ist allerdings sehr selten. Da braucht der Vermieter nicht abrechnen und er darf keine Nachzahlung fordern. Also es kommt darauf an was in dem Mietvertrag steht.
Zur Verjährung - Betriebskostenabrechnungen Verjähren meines Wissens nach, 1 Jahr nach Berechnungszeitraum. Das kann vom 01.01.2006 – 31.12.2006 also am 01.01.2007 verjährt sein oder auch von 01.06.2006 – 31.05.2007 verjährt am 01.06.2008. Abrechnungen für mehrere Abrechnungszeiträume in einer Rechnung sind mir nicht bekannt.
Wenn die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung im Verhältnis zum Verbrauch steh würde ich nicht auf eine Abrechnung bestehen.
MfG
MichaRecht