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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo zusammen,

wir wohnen jetzt 4 jahre in einer wohnung und möchten irgendwann, so schnell wie möglich, ausziehen.

wir haben den mietvertrag zum 01.09.2003 mit dem zusatz "mietvertrag läuft auf 36 monate und verlängert sich jeweils um ein jahr" unterschrieben.

haben wir glück und haben eine kündigungsfrist von 3 monaten oeder müssen wir bis nächstes jahr warten um kündigen zu können?

vielen dank für eure hilfe
liebe grüße und einen schönen sonntag abend
micnic1505
Stichwörter: gilt + kündigungsfrist + welche

2 Kommentare zu „welche kündigungsfrist gilt”

Der_Mario Experte!

Das ist ein Zeitmietvertrag mit Verlängerungsoption, und der verstößt gegen § 575 Abs. 1 BGB . Deshalb gilt der Mietvertrag als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, und für Euch gilt die 3-monatige Kündigungsfrist.

micnic1505

Hallo,

vielen dank für die info. das beruhigt mich ungemein. wir haben in den nächsten tagen auch schon direkt ein paar besichtigungstermine. wird bestimmt ganz spannend.

danke nochmal und liebe grüße
micnic1505

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