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detmold7 hat diese Frage gestellt
Hallo.
Ich lebe mit 3 anderen Studenten in einer Wohngemeinschaft.
Das Haus in dem sich die Wohung befindet ist ca 100 Jahre alt.
Renoviert wurden vom Vermieter die Fenster (vor unserem Einzug im Jahre 2000) und ein neuer Flurteppich wurde beim Einzug verlegt.
Eine Isolierung der Wände ist nicht vorhanden und das Heizen mit der uralten Gasheizung ist so teuer, das wir nur die Küche unregelmäßig heizen können.
Die Schlafzimmer waren bei ca. 5 grad celsius im Winter.
Wir zahlen 120 Euro für Gas im Monat.

Wir hätten gerne eine neue Heizung, ohne das sich der Mietpreis erhöht.
Ist das möglich?
Rein rechtlich ist es eigtl. verboten so eine alte Heizung zu benutzen (glaub ich ;) )

Vielen Dank im voraus für die Hilfe.
daniel

1 Kommentar zu „Uralte Heizung (1972)--> winter kalt und teuer”

Berthelstal Experte! 04.10.2009 17:56

Da werden Sie eine neue Bleibe suchen müssen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet Ihnen eine neue Heizung einzubauen, reparieren schon. Es bringt Ihnen aber nichts, da die Außenwände nicht isoliert sind und Sie weiterhin wie toll heizen müssen. Eine Isolierung der Außenwände ist nicht Pflicht. So würde selbst der Einbau einer neuen Heizung nicht den erhofften Erfolg bringen.

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