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Wassereinbruch
Aufgrund eines Wassereinbruchs in Mieträume kann der Mieter die Mieträume während eines Monats nicht uneingeschränkt gewerblich nutzen.
LG München I, Urteil vom 13.11.1985 - 15 S 11147/85, Thieler/Huber, Mietminderungliste von A-Z, S. 112.
Minderung 40 %