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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich benötige da mal Hilfe. OK los gehts:

Ich wohne seit einem halben Jahr in meiner Wohnung möchte aber unbedingt wieder ausziehen. Erstens ich wohne mit jemanden zusammen und die Wohnung ist uns nun zu klein. Und zweitens welches am schlimmsten ist, das Verhältnis mit anderen Nachbarn stimmt nicht. Es gibt oft Streit in dem haus. Also zb. ich bin nicht oft daheim weil ich den ganzen Tag am arbeiten bin, meine Eltern sind für eine tage spontan zu Besuch gekommen und wurden prompt von Nachbarn angepöppelt. Dieses versuchte ich freundlich zu klären welches dann in einer mir vor der Nase zugeschlagenen Tür endete. Es macht somit keinen Spaß mehr Freunde Verwandte oder Bekannte ienzuladen wenn so etwas passiert. Nun könnte ich zum 1.6. eine Wohnung grösser und Nachbarn angenehmer bekommen.

Nur wie komme ich früher aus dem vertrag heraus ich habe ja eine 3 monatige K.frist welche ich aber nicht einhalten könnte wenn ich umbedingt die Wohnung möchte. Kann mir jemand da einen oder mehrere Tipps geben. Wie ich eher ausziehen kann????

Bitte Hilfe es istmir wichtig.

DANKE im vorraus
Stichwörter: wegen + hilfe + hilft + kündigungstipshilfe

1 Kommentar zu „Wer hilft mir wegen Kündigungstips(HILFE HILFE HILFE)”

Gast Experte!

Hallo,

an die 3 Monatsfrist werden Sie wohl nicht rumkommen, gibt zwar einen Trick:

Einen Nachmieter zu finden, der auch problemlos vom Vermieter akzeptiert wird, ist beim derzeitigen hohen Angebot an Mietwohnungen nicht einfach. Erschwerend kommt hinzu, dass in bestehenden Zeitmietverträgen teilweise höhere Mietentgelte vereinbart wurden als der Markt heute hergibt.
Ein probates Mittel cleverer Mieter ist daher der Trick mit dem Untervermieter. Es handelt sich um eine vorgetäuschte Untervermietung. Der Mieter schreibt dem Vermieter, dass er beabsichtigt, Teile seiner Wohnung unterzuvermieten und bittet um dessen Zustimmung.

Wird die Zustimmung ohne triftigen Grund verweigert, kann der Mieter ohne Einhaltung von Fristen aus dem Mietvertrag aussteigen. Ersatzweise kann der Mieter die Zustimmung per Gericht erzwingen. Aber dies ist ja nicht das Ziel des Mieters. Der Mieter sollte sich bewusst sein, dass hier eine betrügerische Absicht vorliegt, vergleichbar mit der vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung seitens des Vermieters.

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