Gast hat diese Frage gestellt
Hallo.
Am 01.04.2005 habe ich meine Wohnung fristgerecht zum 30.06.2005 gekündigt.
Von der Hausverwaltung erhielt ich im April 2005 die Bestätigung des Kündigungstermins und eine Aufforderung die Räume in den Zustand zu versetzen, in dem ich sie übernommen habe.
Obwohl ich die Wohnung nur 20 Monate gemietet habe, habe ich in allen Räumen kleine Beschädigungen an der Raufaser beseitigt und frisch gestrichen.
Von der Hausverwaltung habe seit dem o.a. Schreiben NICHTS mehr gehört. Nur ein, anscheinend von der Hausverwaltung beauftragter, Makler rief mich auf meinem Handy im Mai an und wollte innerhalb von 3 Stunden mit einer Interessentin die Wohnung besichtigen. Nachdem ich diesen kurzfristigen Termin ablehnte und um einen neune Termin bat, habe ich auch von dem Makler NICHTS mehr gehört.
Bin ich verpflichtet mich Zwecks Wohnungsübergabe mit der Hausverwaltung in Verbindung zu setzen, oder ist das Aufgabe der Hausverwaltung???
Danke, Gabi