Balkonexperte 20.07.2010 07:16
Sie dürfen natürlich Besuch empfangen, das kann Ihnen der Vermieter nicht verbieten. Aber wenn sich Ihre Freundin unter dieser Adresse beim Amt anmeldet, müssen Sie den VM informieren und zwar wegen der Mietnebenkosten.
Ihr Vermieter darf nur nach Ankündigung in Ihre Wohnung, das ist richtig. Besichtigungen mit Nachmietern müssen auch abgesprochenwerden. Näheres hier: http://www.mietrechtslexikon.de/ unter "B" wie Besichtigung. Auch eine Weitergabe Ihrer Telefonnummer müssen Sie nicht dulden.
Bei Schimmel im Bad müsste zuerst festgestellt werden, ob es an der Bausubstanz oder am Lüften/Heizen liegt.
Aber egal, Gründe für eine fristlose Kündigung kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Sie werden wohl mit der Frist von 3 Monaten vorlieb nehmen müssen.
Berthelstal 20.07.2010 08:05
Ergänzend: Das mit der Postanschrift kann man auch intelligenter regeln.
Leider reichen Ihre Angaben nicht aus, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
Eine Wohnung ist nun mal keine Versandhausware, welche man bei Nichtgefallen einfach zurückschicken kann.
c1performance 20.07.2010 11:13
was für angaben wären denn noch interessant?
Das mit dem Schimmel kann ich nach vollziehen. Da dachte ich mir fast,das dies so ist.
Eine kündigungsfrist habe ich nur von einem Monat,das ist zumindest ein Vorteil,auch wenn mir das nicht weiter hilft im moment.
Kann ich denn Irgendetwas gegen die Verstöße Tun,die vorgefallen sind? Also das Einfach herrein schneien und die Daten weitergabe?
Danke schon einmal für die Schnellen und Informativen Antworten