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c1performance hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen.
Ich habe meine Freundin,die grad aus München hier zu mir gezogen ist,auf meine Melde adresse mit angemeldet. Ist das einfach machbar,oder könnte ich da Probleme kriegen? Denn Sie wohnt hier nicht,da es Vertraglich nicht erlaubt ist. Jedoch geht es mir lediglich um ihre vorläufige Post adresse,bis wir eine Wohnung gefunden haben.
Desweiteren,gehe ich doch recht in der annahme,wenn Meine vermieterin zu einer Wohnungsbesichtigung durch meine Gemieteten Räume gehen muss, rechtzeitig bescheid geben,bzw es ankündigen muss!? Das stellt doch einen Eingriff in meine Privatsphäre da oder nicht? Ausserdem gab sie einfach so meine Handy nummer an den neuen Mieter o.ä. weiter, damit ich ihn ins haus lasse,ebenfalls ohne jegliche Zustimmung. Das ist doch ein verstoß gegen das Datenschutz gesetz oder?
Ich wollte eh kündigen,aber da es mittlerweile sogar schimmel gibt hier im bad, werde ich ihr eine Fristlose Kündigung aussprechen. Allein schon wegen oben angeführter gründe.

Wer kann mir etwas zu meinen fragen sagen? danke schon einmal für eure Hilfe

3 Kommentare zu „Rechte als Mieter”

Balkonexperte Experte! 20.07.2010 07:16

Sie dürfen natürlich Besuch empfangen, das kann Ihnen der Vermieter nicht verbieten. Aber wenn sich Ihre Freundin unter dieser Adresse beim Amt anmeldet, müssen Sie den VM informieren und zwar wegen der Mietnebenkosten.

Ihr Vermieter darf nur nach Ankündigung in Ihre Wohnung, das ist richtig. Besichtigungen mit Nachmietern müssen auch abgesprochenwerden. Näheres hier: http://www.mietrechtslexikon.de/ unter "B" wie Besichtigung. Auch eine Weitergabe Ihrer Telefonnummer müssen Sie nicht dulden.

Bei Schimmel im Bad müsste zuerst festgestellt werden, ob es an der Bausubstanz oder am Lüften/Heizen liegt.

Aber egal, Gründe für eine fristlose Kündigung kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Sie werden wohl mit der Frist von 3 Monaten vorlieb nehmen müssen.

Berthelstal Experte! 20.07.2010 08:05

Ergänzend: Das mit der Postanschrift kann man auch intelligenter regeln.
Leider reichen Ihre Angaben nicht aus, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
Eine Wohnung ist nun mal keine Versandhausware, welche man bei Nichtgefallen einfach zurückschicken kann.

c1performance 20.07.2010 11:13

was für angaben wären denn noch interessant?
Das mit dem Schimmel kann ich nach vollziehen. Da dachte ich mir fast,das dies so ist.
Eine kündigungsfrist habe ich nur von einem Monat,das ist zumindest ein Vorteil,auch wenn mir das nicht weiter hilft im moment.

Kann ich denn Irgendetwas gegen die Verstöße Tun,die vorgefallen sind? Also das Einfach herrein schneien und die Daten weitergabe?
Danke schon einmal für die Schnellen und Informativen Antworten

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