Gast
Hallo,
Mülltonnen gehören zur Sache des Vermieters, stellt dieser zu kleine Mülltonnen zu verfügung, können Sie sogar die Miete kürzen.
Sind die Mülltonnen ständig überfüllt und kann der Mieter seinen Müll nicht mehr einfüllen, darf er die Miete um 5 % kürzen. (AG Potsdam, Az. 26 C 406/94, aus: WM 1996, S. 760)
Gast
Aber hallo,
seit wann ist Müll Vermieterproblem??
Regelung trifft evtl. Wohneigentumsgemeinschaften auf, bei uns im Kreis SBK ist der Mieter für sein Müll und seine Tonne zuständig.
Elli
Hallöle,
ich kenne es auch nur so, dass der Vermieter für Müllentsorgung zuständig ist. Was die genaue Rechtssprechung und Gesetzesgrundlage dazu sagt.... <!-- s --><!-- s -->
Bei mir war es damals beim Einzug ähnlich. Papier wurde uns gestellt, nicht aber die eigene Mülltonne.
Anschaffungskosten für diese musste ich aus eigener Tasche zahlen.
Hätte ich es früher gewusst, hätte ich gemindert.
Gruß
~ Elli