Forseti 05.02.2012 16:18
1. Da die Kücheneinrichtung mitvermietet wurde ist sie Eigentum des Vermieters. Also muss der gefragt werden, was mit diesen Möbeln geschehen soll.
2. Wenn bei der Änderung der Heizung Schäden am Bodenbelag entstanden sind, dann muss auch hier der Vermieter den Mangel beseitigen. Ihr Ansprechpartner ist einzig und allein Ihr jetziger Vermieter. Der kann und sollte sich mit dem Exvermieter in Verbindung setzen. Mit dem alten Vermieter haben Sie kein Vertragsverhältnis mehr.