Feffek 25.02.2009 08:47
Hi,
Die Kosten der Malermeister sind auf keinen Fall von Euch zu tragen, diese sind ausschließlich vom Vermieter zu tragen(!), zumal auch die Beauftragung von Ihm ausgeht. Auch unter Berücksichtigung das euer ehemaliger Vermieter Euch im Vorfeld nicht über das erscheinen des Malermeister und dessen evtl. Kosten informiert hat, macht es rechtlich schon überhaupt nicht möglich diese Kosten Euch zu übertragen.
Einzige Ausnahme wäre, wenn so was irgendwie im Mietvertrag festgeschrieben ist. Aber auch dann kann die Umlagefähigkeit stark angezweifelt werden. Ich würde den Betrag definitiv nicht begleichen und würde es im Extremfall auch auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen.
Die Nebenkostenabrechnung solltest du allerdings begleichen, sofern sie denn Korrekt ist. *smile*
Gruß
Feffek