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beamish hat diese Frage gestellt
Hallo,
mit meiner Familie habe ich zwei JAhre in einem netten HAus gewohnt. Unsere Vermieter waren bis zur Kündigung auch nett. Bei der Kündigung wurde uns dann mitgeteilt, dass wir das Haus wieder ordentlich übergeben sollten - streichen. Im Mietvertrag stand zwar nur was von Schönheitsreparaturen (gestaffelt). Naja, aber wir haben uns gedacht, alles klar machen wir, wir sind ja nett, bisher war alles super, warum denn nicht. Bei der Übergabe hatte sich der Vermieter einen Malermeister zu Rate gezogen, um mit uns das Haus zu begutachten. Teilweise wurden Sachen bemängelt, haben wir dann mit dem NAchmieter geregelt, naja, ist aber auch eine andere Sache.
Und nun bekommen wir unsere Nebenkostenabrechnung, wo der Vermieter angündigt, dass die Begutachtung des Hauses durch den Fachmann uns in Rechnung gestellt werden soll. Frage: Darf der Vermieter das in Rechnung stellen?
Grüße
Olaf
Stichwörter: bergabe + fachmann + rechnung

1 Kommentar zu „Vermieter bringt Malermeister bei der Übergabe mit - Rechnung”

Feffek Experte! 25.02.2009 08:47

Hi,

Die Kosten der Malermeister sind auf keinen Fall von Euch zu tragen, diese sind ausschließlich vom Vermieter zu tragen(!), zumal auch die Beauftragung von Ihm ausgeht. Auch unter Berücksichtigung das euer ehemaliger Vermieter Euch im Vorfeld nicht über das erscheinen des Malermeister und dessen evtl. Kosten informiert hat, macht es rechtlich schon überhaupt nicht möglich diese Kosten Euch zu übertragen.

Einzige Ausnahme wäre, wenn so was irgendwie im Mietvertrag festgeschrieben ist. Aber auch dann kann die Umlagefähigkeit stark angezweifelt werden. Ich würde den Betrag definitiv nicht begleichen und würde es im Extremfall auch auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen.

Die Nebenkostenabrechnung solltest du allerdings begleichen, sofern sie denn Korrekt ist. *smile*

Gruß
Feffek

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